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Heeressoziologie

Der Dienstalltag und die materiellen Lebensumstände im Reichsheer

Das Reichsheer und die – marine ergänzte sich vor allem aus Wehrpflichtigen. Wehrpflicht bedeutet die auf Gesetz beruhende Pflicht jedes männlichen – wehrfähigen - Staatsbürgers zum Militärdienst. Die allgemeine Wehrpflicht wurde in Preußen im Rahmen der Militärreformen im Jahre 1814 eingeführt (Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 03.09.1814), im Norddeutschen Bund im Jahre 1867 (Gesetz betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste ... vom 09.11.1867). Nach der Reichsgründung 1871 galt die allgemeine Wehrpflicht auch im Kaiserreich, das Reichsmilitärgesetz von 1874 übernahm die bisherigen Bestimmungen des Kriegsdienstgesetzes von 1867. Wehrpflicht bestand ab dem 20. Lebensjahr.

Organisation

Gliederung und Organisation der Alten Armee - Artillerie - Preußen - Feldartillerie-Regimenter

Die deutsche Artillerie zerfiel in die (leichte) Manövrier-(=Feld-) und die (schwere) Positions- (=Fuß-)Artillerie. Erst 1872 war die völlige Trennung der beiden Gattungen erfolgt. Die Feldartillerie zählte im Jahre 1914: 4 Garde- und 96 Linien-Regimenter, darunter 12 bayerische (eigene Nummerierung), 1 hessisches (Nr. 25), 1 mecklenburgisches (Nr. 60), 8 sächsische (Nr. 12, 28, 32, 48, 64, 68, 77. 78) und 4 württembergische (Nr. 13, 29, 49, 65) Regimenter. Mecklenburg - Strelitz stellte die 3. Batterie des Feldartillerie-Regiments Nr. 24 (Neustrelitz). Zu den Gardeformationen zählte auch das Lehr-Regiment der Feldartillerie-Schießschule (Jüterbog).