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August Leopold Ramm, Tabellarische Nachweisung von allen Regimentern und Korps....

Fotoserie eines originalen Exemplars ehemals im Archiv Bleckwenn/ Münster. Dem Verfasser überlassen. Sobald die farbigen Dias vollständig digitalisiert sind, folgt deren Veröffentlichung auf dieser Webseite.

Tabellarische Nachweisung von allen Regimentern und Korps der Königlichen Preußischen Armee unter der Regierung Sr. Majestät Friedrich Wilhelm III. zur Erläuterung der Abbildungen von denen Militair Uniformen in illuminierten Kupfern dargestellt v. A. L. Ramm, Berlin, bei Johann Friedrich Unger.

Empfohlene Beiträge

Heeressoziologie

Die preußische Armee unter Friedrich Wilhelm I. (1713 - 40) - 10. Kapitel - Das Wehrersatzsystem - das Kantonwesen

Die Ergänzung der preußischen Armee erfolgte – wie schon aus dem vorigen Kapitel zur Werbung ersichtlich - durch freiwillige Werbung im In- und Ausland und durch Aushebung einheimischer Wehrpflichtiger, wobei sich die letztere Variante zunächst im Laufe der Jahre in der Praxis entwickelte und erst später vom König förmlich anerkannt wurde. Die auswärtige Werbung war aber in der bisherigen Geschichte der preußischen Armee stets nur ein Hilfsmittel gewesen, in erster Linie ergänzte sich die Armee durch die Anwerbung von Inländern. Unter dem Großen Kurfürsten war die Armee zwar kein Volksheer, „sondern ein Heer von Berufssoldaten, die nicht ausgehoben, sondern angeworben wurden, jedoch meist Landeskinder waren“1. Dabei war sich der Große Kurfürst bewusst, dass die Dienste von Landeskindern im Rahmen einer Nationalbewaffnung die bessere und vor allem die billigere Art der Heeresergänzung als die Anwerbung fremder Söldner war. Die Bemühungen, das Lehns- und Landesaufgebot der Ritterschaft und der Stände zu reorganisieren scheiterte am regelmäßigen Widerstand der Betroffenen. Obwohl der Große Kurfürst desöfteren das Volk zu den Waffen rief, war das Ergebnis aufgrund der mangelnden Einstellung der Stände und der Bevölkerung zur Dienstpflicht unbefriedigend. Das Landesaufgebot kam nur im Krieg gegen Schweden (1674/ 75) zum wirklichen Einsatz, blieb aber ohne Rückhalt durch reguläre Truppen ohne Wirkung. Auch beim Einfall der Schweden in Ostpreußen wurde das Landesaufgebot zu den Waffen gerufen. Friedrich III. bzw. I. änderte den Ersatzmodus zunächst nicht, versuchte aber, dem stehenden Heer eine Landmiliz an die Seite zu stellen. Die sogenannte Landmiliz wurde 1701 auf den Schatullgütern, 1703 in den Amtsdörfern und 1705 (07.05.) in den Städten eingeführt. Die Ritterschaftsgüter wurden hiervon nicht berührt, da der Adel erfolgreich auf seine Lehnspflichtigkeit verweisen konnte. Die bei der Landmiliz Enrollierten waren von Einquartierung, Marschfuhren, Botenlaufen, Teilnahme an den Wolfsjagden und ähnlichen Frondiensten und öffentlichen Lasten befreit und durften von den Regimentern nicht angeworben werden. Enrolliert wurden nur junge, kräftige unverheiratete Männer, doch auch Verheiratete, welche keine Güter und Nahrung hatten. Die Dienstzeit dauerte 5 - 6 Jahre. Die Landmiliz sollte der Schaffung einer Reservearmee dienen und basierte auf der nach wie vor gültigen Wehrpflicht der Untertanen. Die stehende Armee sollte im Kriegsfall durch die Landmiliz vom Dienst im Lande entlastet werden, allerdings genossen die Landmilizsoldaten nur eine dürftige Ausbildung, insofern war ihr militärischer Wert eher als gering einzustufen. Vor Einführung der Landmiliz wurde die freiwillige Werbung durch landesinterne Aushebungen ergänzt, wobei die Freiwilligkeit angesichts der langen Kriegsperioden unter Friedrich III./ I. immer mehr unterdrückt wurde. Die Rekruten für die stehende Armee sollten ab 1688 durch die Provinzen und Ständen gestellt werden, ab 1691 führte man wieder Werbung durch die Regimenter ein. Beide Spielarten der Ergänzung waren mit Nachteilen behaftet, so wiesen die Rekruten bei Gestellung durch die Provinzen und Kreise häufig eine schlechte Qualität auf, die unteren Bevölkerungsschichten waren hierbei überrepräsentiert. Bei der Werbung durch die Regimenter nahm man häufig nicht Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Ausgehobenen, Gewalt und Willkür verunsicherte die Bevölkerung und die Volkswirtschaft nahm Schaden. Durch das „Interims-Reglement und Verfassung, wie es mit Rekrutierung der Regimenter sowohl zu Pferd wie zu Fuß gehalten werden soll“ des Jahres 1693 (20.11.) wurde schließlich die Ergänzung auf der Basis eines Territoiralsystems vereinheitlicht. Nunmehr meldeten die Regimenter ihren Bedarf an Ersatzmannschaften an die staatliche Verwaltung, diese verteilte den bedarf auf die verschiedenen Provinzen und Kreise, welche den Regimentern als feste Werbeplätze zugewiesen wurden. Die Rekruten mußten von den Provinzen und Kreisen zu einem bestimmten Zeitpunkt gestellt werden, sonst konnten sich die Regimenter selbst komplettieren.

Organisation

E. Schnackenburg, Grenadiere zu Pferde. Eine heeresgeschichtliche Studie. In: Jahrbuch für Armee und Marine, Bd. 107, S. 133 ff.

Das Dragoner-Regiment D III. führte seit dem 22.08.1714 die ehrenvolle Bezeichnung "Grenadiere zu Pferde. Um diese Auszeichnung auch äußerlich zu dokumentieren, war die Formation mit besonderen Kopfbedeckungen ausgestattet. Neben den üblichen Hüten für den kleinen und mittleren Dienst trug das Regiment fortan eine Art Füsiliermütze (auch dargestellt in der Dessauer Spezifikation von 1729), später scheint es die von No. 6 abgelegte Garnitur von Grenadiermützen getragen zu haben (dargestellt in der Dessauer Spezifikation von 1737). Aufgrund eines bösen Versagens einer Schwadron des Regimentes am 27.02.1741 bei Baumgarten verlor es aber diese besondere Kopfbedeckung und musste sie an das Infanterie-Regiment No. 42 abgeben“.