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Heeressoziologie

Das altpreußische Unteroffizierkorps - Innenansichten einer Chargengruppe

Zwischen den Gemeinen und den Offizieren standen in der vertikalen Gliederung als Zwischenglied die Unteroffiziere. Betrachtet man die altpreußische Armee als soziales Gebil­de, so ist mit Beginn des 18. Jahrhunderts eine Trennung zwischen (Ober-) Offizier- und Unteroffizierkorps festzu­stellen, was auch darin seinen sinnfälligen Ausdruck fand, dass die Kriegsartikel vom 12.07.1713 nur noch für die Un­teroffiziere und die Gemeinen, also nicht mehr für die Offi­ziere galten. Mit der Reservierung der Offizierstellen für den einheimischen Adel als Mittel zur Verstaatlichung des­selben, ging im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts der so­ziale Abstieg der Unteroffiziere einher, die nunmehr mit den Gemeinen die Mannschaften ausmachten. Dennoch kam ihnen in diesem präzisen System der Über- und Unter­ordnung als untersten Ranginhabern und Funktionsträgern eine gewichtige Bedeutung zu, die Rahmen- und Existenz­bedingungen dieser Chargengruppe verdienen deshalb Ge­genstand der Betrachtung zu sein.

Heeressoziologie

Die preußische Armee unter Friedrich Wilhelm I. (1713 - 40) - 6. Kapitel - Die technischen Truppen

Die Artillerie war neben der Infanterie und Kavallerie die jüngste der drei Waffengattungen, ihre Anfänge gehen in Preußen jedoch bereits auf das 14. Jahrhundert zurück. Die Bedienung der Büchsen und Geschütze erfolgte zunächst von Meistern, die allmählich eine eigene Zunftgenossenschaft bildeten. Erst unter dem Großen Kürfürsten (1640-88) wurde die Artillerie Offizieren unterstellt und damit zu einer regulären militärischen Formation. Am 1.01.1672 erließ der Große Kurfürst einen „Articuls-Brieff vor die Artillerie-Bediente in denen Chur-Fürstlichen Brandenburgischen Vestungen“ [1], der neben der Eidesformel für den Büchsenmeister detaillierte Anforderungen und Verhaltensregeln für das Artilleriepersonal enthielt. 1683 wurden 1 Bombardier- und 4 Kanonier-Kompanien errichtet, damit entstand die Artillerie eigentlich erst als eine selbständige Waffengattung. Auch König Friedrich I. förderte die Artillerie und ernannte am 20.12.1697 den Markgrafen Philipp von Brandenburg-Schwedt (1669-1711) zum Generalfeldzeugmeister und Chef der Artillerie. Dieser bemühte sich um deren Organisation und Ausbildung. Unter seiner Ägide erhielt die Artillerie ein Dienstreglement. Dieses wurde vom König am 15.03.1704 bestätigt und regelte in 12 Artikeln die inneren Verhältnisse der Waffe [2].