Das preußische Offizierkorps unter Friedrich dem Großen (1740-86)

In der friderizianischen Epoche kulminierte die Geschichte des altpreußischen Heeres. In dieser Zeit vollendete sich auch die politische und funktionale Integration der gesellschaftlichen Eliten in das Heeresgefüge. Die Schaffung einer bürokratischen Militärorganisation und die Ausrichtung der einheimischen Wirtschaft auf die Bedarfe der Armee waren bereits in der Phase der Prägung unter Friedrich Wilhelm I. (1713-40)  abgeschlossen. Damit vollendete sich auch eine lange Entwicklung der Zentralisierung und das Militär als totale Organisation war entstanden. Charakteristisch für das altpreußische Beispiel ist das Mißverhältnis zwischen der Dimensionierung der Armee und den staatlichen Ressourcen. Die hieraus resultierende Überstrapazierung bedingte auf der einen Seite ein hohes Maß an Effizienz, auf der anderen Seite aber auch eine gewisse Einseitigkeit mit erheblicher Rückwirkung auf die politische Kultur. Die 1. Hälfte der Regierungszeit Friedrichs des Großen stand im Zeichen des Vabanquespieles der schlesischen Eroberung, die Zerreißprobe des 7jährigen Krieges brachte das noch relativ junge preußische Königreich in die Nähe des Abgrundes. Ein tragendes Element der letztlich erfolgreichen preußischen Armee war das mit hohem gesellschaftlichen Status ausgestattete Offizierskorps, dessen innere Entwicklung in den Jahren 1740-86 in den folgenden Zeilen aufgezeigt werden soll [1].    


[1] Die Aussagen zum Sozialgefüge des Offizierkorps basieren überwiegend auf überlieferten Listenmaterial, insbesondere auf Rang- und Abgangslisten und einigen Regimentsbüchern (z. B. No. 5, 1771, No. 1783, D IX., 1752 usw.), auf Einzelnachweise wird verzichtet.

Kronprinz Friedrich. Gemälde von Antoine Pesne (1736). Entnommen aus: Das Bildnis Friedrich des Grossen, Zeitgenössische Darstellungen. Berlin/ Leipzig 1942, S. Tafel 25.

Im Mai des Jahres 1740 zählte die preußische Armee 1639 Infanterie-Offiziere, 160 Offiziere der Garnisoneinheiten und 724 Kavallerie-Offiziere, zusammen 2523 bei einer Gesamtstärke des Heeres von 76278 Mann. Kurz vor dem Ausbruch des 7jährigen Krieges (Dezember 1755) war die Zahl der Offiziere auf 4276 angewachsen, die Iststärke des Heeres betrug zu diesem Zeitpunkt (ohne Unterstab, Hautbois und Feldscher) ca. 137000 Mann. 1786 - im Todesjahr Friedrichs des Großen - war das Offizierkorps bei einer Heeresstärke von ca. 195000 Mann 5511 Offiziere stark. Laut dem Reglement von 1743 (S. 3) zählte jedes - aus insgesamt 12 Kompanien (10 Musketier- und 2 Grenadier-Kompanien in 2 Bataillonen) bestehende - Infanterie-Regiment 50 Offiziere (No. 3 und No 15 wichen von diesem Etat ab). Auf die Bataillone entfielen jeweils 25 (darunter 1 Adjutant), auf die Grenadier- und Musketierkompanien jeweils 4 Offiziere (Reglement von 1743, S. 4-5). Nach Lossow umfaßte ein „Feld- Regiment (der Infanterie) 51 Ober-Offiziere, worunter sowohl der Chef (Anmerkung = Regimentsinhaber) als auch sämmtliche Staabs-Offiziere begriffen waren, und zwar: 1) Der Regiments-Chef, 2) Der Regiments-Kommandeur, welcher zugleich das erste Bataillon kommandierte, 3) Der Kommandeur des zweiten Bataillons, 4) Zwei Staabs-Offiziere zum Richten, 5) Sieben Kapitäns, 6) Drei Staabs-Kapitäns, neun Premier-Lieutenants und 7) 17 Sekonde-Lieutenants und 10 Fähnrichs. Zwei Subaltern waren Adjutanten“ [1]. Der 5. Stabsoffizier - der Verpflegungsetat umfaßte seit 1735 nur zwei Majorsstellen - resultierte aus dem Bedarf an Führungskräften bei Formation der Grenadier-Bataillone, zu deren Etat neben den Offizieren der vier Grenadier-Kompanien (16) auch der Bataillonskommandeur (zumeist ein Major, zugleich Kompanieinhaber), 1 Stabskapitän (befehligte die Kommandeurskompanie) und 1 Fähnrich (als Adjutant) gehörten. Hierzu Berenhorst: „Die Zahl eines Regiments Fußvolk war bei einigen ein und funfzig, bei andern nur funfzig .... Wegen des hinzugefügten Grenadieradjutanten, welche Einrichtung auch bei einigen Regimentern mit funfzig Officieren einen Grenadiermajor veranlaßt hatte, der aber die Zahl der Officiere nicht vermehrte“ [2]. Derselbe äußert sich zur Einrichtung der Adjutanten: „ Die Generale nehmen ihren Adjutanten aus dem Regimente; dem Bataillonsadjutanten giebt der König drei Thaler monatlich auf die Ausfütterung eines Pferdes. Diese Plätze werden also sehr gesucht,und bringen Wetteifer unter die jungen Leute“ [3]. Die Garnison-(Infanterie)Regimenter zählten jeweils 48 Offiziere, die Kürassier-Regimenter zu je 5 Eskadronen (bzw. 10 Kompanien) jeweils 32, die Dragoner-Regimenter zu je 5 Eskadronen (2 Regimenter zählten 10 Eskadronen) jeweils 32 (bzw. 64) und die Husaren-Regimenter zu je 10 Eskadronen jeweils 36 Offiziere. Nach Zurückführung der Regimenter auf den Friedensetat im Jahre 1763 gehörten zu einem Feldregiment Infanterie 50 (teilweise Abweichungen, z. B. No. 3, 15), zu einem Garnison-(Infanterie)Regiment 40, zu einem Kürassier- bzw. Dragoner-Regiment jeweils 37, zu einem Husaren-Regiment 52, zu einem (der 4) Regiment-Feldartillerie (1762, 1763 und 1772 entstanden)  52 und zu der Kompanie-Mineure 3 Offiziere. Das Bataillon Fußjäger zählte (nach Demobilmachung 1779) bei 6 Kompanien insgesamt 24 Offiziere.                           


[1] Lossow, v., Denkwürdigkeiten zur Charakteristik der preußischen Armee unter dem großen König Friedrich dem Zweiten. Aus dem Nachlasse eines alten preußischen Offiziers, Glogau 1826, S. 107.

[2]Berenhorst, Georg Heinrich v., Betrachtungen über die Kriegskunst, Leipzig 1827, S. 205. 

[3] Berenhorst, a. a.O., S. 298.

Kronprinz Friedrich. Gemälde von oder nach Antoine Pesne (1733). Entnommen aus: Das Bildnis Friedrich des Grossen, Zeitgenössische Darstellungen. Berlin/ Leipzig 1942, S. Tafel 14.

Das altpreußische Offizierkorps war überwiegend adliger Herkunft, wobei der inländische Adel dominierte. Unter Friedrich I. wurden zwar immer noch nichtadlige Offiziere angenommen, aber inoffiziell zog man schon Adlige vor [1]. Friedrich Wilhelm I., noch geprägt von der Auseinandersetzung mit den Ständen, war bestrebt, den einheimischen Adel - als Ausgleich für die Verluste des Adels an wirtschaftlicher und politischer Macht - durch den Offizierdienst in das entstehende Gesellschaftssystem ehrenvoll zu integrieren. So besteht unter ihm im Grunde sogar ein Eintrittszwang für den einheimischen Adel. Akzeptierte Friedrich Wilhelm I. noch bürgerliche Offiziere in Feldregimentern und war deshalb das Offizierkorps unter seiner Regentschaft heterogener, so nahm es unter Friedrich dem Großen einen beinahe ausschließlich adligen Charakter an. Nach 1763 wurden die Feldregimenter von bürgerlichen Elementen "gesäubert" und der in den Kriegszeiten - bedingt durch die ungemein hohen Verluste an Offizieren - zwangsläufig in den Hintergrund getretene Grundsatz der adligen Herkunft als maßgebliches Kriterium für die Eignung zum Offizier wieder stärker betont. In einem Befehl vom 02.10.1768 an Generallieutenant von Tauentzien heißt es: „Da bey der Inspection des G.-M. v. Möllendorff noch 4 unadlige Officiers befindlich, und bey Garnison-Regimenter anderweit unterzubringen sind; So will Ich, daß Ihr bey sich ereignenden Abgang bey denen Schlesisichen Garnison-Regimentern, Mir solche dabey in Vorschlag bringen sollet, und werdet Ihr zu dem Ende die namentliche Liste derselben von dem G.-M. v. Möllendorff zugeschickt erhalten“ [2]. Mit Ordre vom 14.07.1766 befahl der König die Versetzung einiger Offiziere der märkischen und magdeburgischen Infanterie-Regimenter zu schlesischen Garnison-Regimentern, wobei er gleichzeitig mitteilte, "da Ich gegen diese Officiers sonst garnichts zu sagen hätte, sondern selbige nur allein deshalb, weil sie nicht von Adel sind, bei dortigen Garnisonregimentern anbringen wollte" [3]. Im Jahre 1784 schickte Friedrich der Große drei bürgerliche Kadetten mit den Worten zur Artillerie: „Da können sie wohl seyn“ [4]. Die wenigen noch vorhandenen bürgerlichen Offiziere finden sich nun vor allem bei den Garnisontruppen, den Husaren [5] und den technischen Truppen [6]


[1] Priebatsch, Felix, Geschichte des preußischen Offizierkorps, Breslau 1919, S. 9. Ein Beförderungsvorschlag des Infanterie - Regimentes Anhalt-Zerbst (No. 8) aus dem Jahre 1695 betrifft 2 Offiziere bürgerlicher Herkunft, einer von ihnen wurde zum Kapitän vorgeschlagen (Dienstzeit: 24 Jahre und 8 Monate), während der andere Unteroffizier zum Lieutenant aufsteigen sollte (Dienstzeit: 21 Jahre und 11 Monate).

[2] Preuß, Friedrich der Große. Eine Lebensgeschichte, Berlin 1832 ff.,  Bd. III., S. 132, vgl. auch den kgl. Befehl vom 04.11.1767 an General-Lieutenant v. Tauentzien und den Schriftwechsel zum Fall des Lieutenants (v.) Heyn (ebd., S. 468 ff.).

[3] Jany, Curt, Geschichte, der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, Osnabrück 1967,  Bd. III., S. 36.

[4] Goltz, C. v. d., Von Roßbach bis Jena und Auerstedt, Berlin 1906, S. 211.

[5] H 6 weist 1750 8 % und 1760 26 % bürgerliche Offiziere auf, bei H 8 sind es 1763 sogar 58 % (35 von 60) und 1764 54 % (22 von 41), der bürgerliche Anteil geht bei diesem Regiment jedoch 1772 auf 31 % (16 von 52) und 1778 auf 27 % (14 von 52) zurück.

[6] Priebatsch, a. a. O., S. 13; Schmidt, Paul v., Der Werdegang des Preussischen Heeres, Berlin 1902, S. 141. Über bürgerliche Offiziere unter Friedrich dem Großen siehe auch: Schwenke, Elisabeth, Friedrich der Große und der Adel, Berlin 1911, S. 25 ff.  und Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., Bd. III., S. 132 ff. Die bürgerlichen Offiziere fallen regelmäßig durch ihr hohes Lebens- und Dienstalter auf, so finden sich z. B. in einer Rangliste von D V. (1756) ein 60 bzw. 61 jähriger Premierlieutenant mit 36 bzw. 38 Dienstjahren. In der Zeit von 1740-86 erreichten 64 Artillerieoffiziere die Majorscharge (2 davon durch Überspringung derselben), das Verhältnis zwischen adligen und bürgerlichen Offiziere war dabei wie 2 : 1. Dieses Ergebnis kontrastiert zur Auswertung einer Rangliste der Artillerieoffiziere aus dem Jahre 1786, wonach von insgesamt 333 Offizieren 74 % bürgerlich und 26 % adlig sind. Offenbar haben auch bei der Artillerie Offiziere adliger Herkunft bessere Chancen gehabt, den Stabsoffiziersrang zu erreichen.  

Friedrich der Große. Von Antoine Pesne (um 1750). Entnommen aus: Das Bildnis Friedrich des Grossen, Zeitgenössische Darstellungen. Berlin/ Leipzig 1942, S. Tafel 35.

Friedrich der Große empfand es als "richtig, daß der Adel seine Dienste vorwiegend seinem Vaterland widmet", versuchte ihm "patriotischen Sinn und Standesbewußtsein einzuflößen" [1] und begriff die Rolle des Adels als ein tragendes Element seines Staates: "Die Söhne der Edelleute sind es, die das Land defendieren (verteidigen bzw. schützen), davon die Rasse so gut ist, daß sie auf alle Weise meritieret, konservieret zu werden" [2]. Laut dem Monarchen diente der „beste Adel in der Armee“ (General-Prinzipien vom Kriege, 1753) und nur bei dem Adel meinte er die inneren Grundlagen für den in der preußischen Armee praktizierten strengen Dienstethos zu finden, deshalb sollten diese auch primär Offiziere - und nicht Verwaltungsbeamte - werden: „Ich habe Euch zu erkennen geben wollen, daß Ich zu Kriegsräthen nicht gerne die Edelleute nehme, sondern die will Ich in der Armée haben, das ist die eigentliche Bestimmung für die Edelleute“ [3]. Bürgerlichen sprach der König ein ausgeprägtes Ehrgefühl grundsätzlich ab. Ein weiteres Motiv für die sichtbare Bevorzugung des Adels als Offizierersatz wird in der Äußerung eines Zeitgenossen deutlich: "Der König will, daß alle Officiers von Adel seyen, ohne Zweifel bringt ihn die ungeheure Menge der armen Edelleute in seinen Landen zu diesem Entschlusse" [4]. Der bedeutsame politische Gegenspieler Friedrichs des Großen, Wenzel Anton Kaunitz, Reichsfürst von Kaunitz-Rietberg (1711-94), schreibt in seinem Votum über das Militaire aus dem Jahre 1762 über das preußische Militärwesen: „Die ganze Nobleße muß dienen, in dem Avancement geschehen keine Faveurs, und die höheren Grade werden nur durch Verdienste und Anciente erreichet....“ [5]. Bis in seine letzten Lebensjahre hielt der König an der Auffassung fest, dass in den Feldregimentern der Infanterie und der Kavallerie in der Regel nur adlige Offiziere dienen sollten, so schreibt er im Jahre 1786: „Was aber den zum Fähnrich vorgeschlagenen Fahnenjunker Lehmann anbetrifft, so geht das mit dem nicht an; dann thue Ich nicht gut, denn der ist kein rechter Edelmann“ [6]. 1786 war ca. 10 % des Offizierkorps bürgerlicher Herkunft, an diesem Zustand sollte sich in den nächsten 20 Jahren im Grunde nichts ändern. Im Jahre 1806 befinden sich unter den insgesamt 7166 preußischen Offizieren nur 661 bürgerliche Offiziere (9, 2 %), und zwar 6 Oberste, 3 Obrist-Lieutenants, 29 Majore, 139 Kapitäns/ Rittmeister/ Stabskapitäns und 484 Subalternoffiziere. Das Prinzip der sozialen Privilegierung des Adels fand seine Grenzen an der gleichermaßen - aus wirtschafts- und militärpolitischen Gründen - praktizierten Politik des Bauernschutzes. Das auch in Preußen des auslaufenden 18. Jahrhunderts aufstrebende Bürgertum war allerdings vom Militärstand praktisch ausgeschlossen, wodurch sich die Divergenz der sozialen Struktur der Armee zu den gesellschaftlichen Entwicklungen weiter verfestigte.     


[1] Politisches Testament von 1752, vgl. Dietrich, Richard, Politische Testamente der Hohenzollern, München 1981, S. 165.

[2] Schwenke, a. a. O., S. 24; vgl. auch: Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., Bd. I., S. 382/383.

[3] Taysen, Die Militärische Thätigkeit Friedrichs des Großen im Jahre 1780, Berlin 1880, S. 13.

[4] Berenhorst, Georg Heinrich v., Betrachtungen über die Kriegskunst, a. a. O.,  S. 297.

[5] Graf Kaunitz, Votum über das Militaire 1762, in: Bleckwenn, Hans (Hrgb.), Zeitgenössische Studien über die altpreußische Armee, Osnabrück 1974, S. 34.

[6] Taysen, Die Militärische Thätigkeit Friedrich des Großen in seinem letzten Lebensjahre, Berlin 1886, S. 70/ 71.

Friedrich der Große. Von Johann Georg Ziesenis (1763). Entnommen aus: Das Bildnis Friedrich des Grossen, Zeitgenössische Darstellungen. Berlin/ Leipzig 1942, S. Tafel 39.

Offizierersatz bildeten die direkt in die Regimenter eingetretenen Junker, dazu Kadetten, Pagen [1], seltener bürgerliche Unteroffiziere und Quereinsteiger (z. B. durch Übertritt ausländischer Offiziere in den preußischen Dienst) [2]. Die meisten Offiziere begannen ihre militärische Laufbahn jedoch als Junker [3]. Sie taten zunächst 3 Monate "Schildwacht" als Gemeine, um dann für mindestens 3 Jahre als Gefreitenkorporal (bzw. Standarten-oder Fahnenjunker) mit Unteroffizierstatus ihren Dienst zu verrichten. Jede Musketier- bzw. Füsilierkompanie hatte nach dem Reglement von 1743 über mindestens 2 Edelleute als Reservoir für den Offiziernachwuchs zu verfügen (der Ältere trug die Fahne bzw. Standarte) [4]. Die Grenadier-Kompanien (der Infanterie-Regimenter) hatten keine Fahne und damit auch keinen Gefreitenkorporal. Im Reglement „Vor die Königl. Preußische Cavallerie-Regimenter“ vom 01.06.1743 heißt es: „Wenn ein Fahnen-Juncker abgehet bey einer Compagnie, soll der Rittmeister sich bemühen, einen jungen Edelmann wieder an seinen Platz zu schaffen“ [5]. Die Offizieranwärter wurden häufig bei Unteroffizieren oder älteren (verheirateten) Soldaten untergebracht und erhielten von diesen auch ihre ersten militärischen Grundkenntnisse vermittelt. Die enge Tuchfühlung mit der Mannschaft wurde aber im Laufe der Zeit als problematisch bewertet. In den Instruktionen für die General-Majors der Infantiere bzw. Kavallerie vom 15.02.1763 befahl der König deshalb, dass die Regimentskommandeure darauf zu achten hatten, „daß die Junker nicht zu viel Umgang mit dem gemeinen Manne, außer was im Dienst erfordert wird, haben, indem dergleichen Umgang solchen jungen Leuten, wenn sie etwas höheres werden, immer anklebet“. Mit Instruktion vom 11.05.1763 wurden ergänzend hierzu die sogenannten Portepee-Fähnriche eingeführt: „Da Se. Majestät gefunden haben, daß der Umgang, den die Frei-Corporals mit dem gemeinen Mann zu viel haben, ihnen immer fort anklebt, so wollen Höchstdieselben den 5 ältesten Frei-Corporals Fähnrichs Patents ertheilen, daß sie mit den Officiers Umgang haben“. Diese Maßnahme kommentiert Berenhorst wie folgt: „Der Erziehung nachzuhelfen, verordnete Friedrich Amphibien zwischen Ober- und Unteroffizieren, Fahnenjunker mit Fähnrichspatent und silbernem Degenquast. Er wollte sie der Gesellschaft der Offiziere mehr fähig machen, um sich unter ihnen, unter Leuten, wo neunen von zehnen selbst Ausbildung abgieng, auszubilden“ [6]. Generell wurde von der Generalität bzw. den Stabsoffizieren erwartet, dass sie „die Subalternes-Officiers bey sich bitten, auf eine gute Art mit ihnen umgehen und mit selbigen öffters sprechen“ [7]. Die Anfänge des Kadettenkorps gehen auf die Zeit des Großen Kurfürsten zurück, der die Ritterakademien in Berlin (1645), Kolberg (1653), Magdeburg (1653) und Küstrin (1666) begründete. Friedrich I. errichtete 1701 in Berlin, 1706 in Magdeburg und 1703 in Kolberg Kadettenakademien, die Friedrich Wilhelm I. in den Jahren 1716-19 in Berlin zusammenführte. Allein unter seiner Regenschaft (1713-40) wurden im Kadettenkorps insgesamt 1612 Kadetten ausgebildet, wovon 1483 in das Heer überwechselten und von denen - unter dem Nachfolger des Soldatenkönigs - 39 Generale wurden [8]. Kurz nach seiner Thronbesteigung wandte sich Friedrich der Große den teilweise unbefriedigenden Verhältnissen im Kadettenkorps zu und gab der Ausbildung (und Behandlung) der militärischen Jugend mit seiner „Instruktion für den Obristlieutenant vom Corps Cadets den v. Oelsnitz“ vom 28.06.1740 [9] neue Impulse. Um die Entwicklung des Kadettenkorps hat sich vor allem dessen Chef und Gouverneur (1759 - 1782) General-Major Johann Jobst Heinrich Wilhelm v. Buddenbrock verdient gemacht. Im Kadettenkorps befanden sich aber nicht nur Landeskinder, so setzte sich dasselbe im Jahre 1751 wie folgt zusammen: 3 Hohensteiner, 6 Magdeburger, 8 Mittelmärker, 16 Neumärker, 87 Pommern, 31 Preußen, 29 Schlesier und 1 Uckermärker, sowie 1 aus Anhalt-Köthen, 2 Bayreuther, 1 Holsteiner, 9 Mecklenburger, 12 Posener bzw. Kurländer, 8 Sachsen und 5 aus Schwedisch-Pommern (insgesamt: 219 Kadetten) [10]. Anwärter auf einen Platz im Kadettenkorps aus Kurland oder Polen mußten sich ausdrücklich verpflichten, nicht in fremde Dienste zu gehen. Seit 1744 gab es in Potsdam eine Art Vorschule für das Kadettenkorps. 1769 und 1776 wurden Voranstalten in Stolp bzw. Kulm (letztere vor allem für den westpreußischen Adel gedacht) gegründet. In den Jahren 1740 - 86 durchliefen 2987 Zöglinge das Kadettenkorps, von denen 41 Generale wurden. Seit 1765 exstierte in Potsdam zusätzlich eine Ritterakademie (Académie des Nobles) mit 12 Plätzen. Diese elitäre Adelsakademie sollte auf eine gehobene Karriere beim Militär oder in der Diplomatie vorbereiten. Das Reglement von 1743 sah die Aufstiegsmöglichkeit geeigneter Unteroffiziere ausdrücklich vor: "Wann ein Unter-Officier welcher kein Edelmann ist, sehr grosse Meriten (Verdienste) und einen offenen Kopf hat, auch dabey ein gut Exterieur und wenigstens 12. Jahr gedienet hat, so soll selbiger zum Seconde-Lieutenant Sr. Königlichen Majestät vorgeschlagen werden" [11]. Auch die beim Ausbruch des Bayerischen Erbfolgekrieges (1778/79) ergangenen Bestimmungen versprachen denjenigen Unteroffizieren, die sich besonders auszeichneten, das Adelsprädikat und die Beförderung zum Offizier [12]. Dies geschah aber nach Priebatsch [13] sehr selten. Apel folgend sind im ganzen von Friedrich dem Großen nur 63 Offiziere geadelt worden [14], was aber über die Zahl von zu Offizieren aufgestiegenen Bürgerlichen wenig aussagt, denn der Eintritt Nichtadliger in das Offizierkorps hatte nicht unbedingt die Erhebung in den Adelsstand zur Folge. Dies gilt in erster Linie für die subalternen Chargen bis herauf zum Kompaniechef (Kapitän/Rittmeister). Bekannt ist die Antwort Friedrichs des Großen auf das wiederholte Gesuch eines Obersten (!) um Verleihung des Adelsprädikates: "Es thut nicht noth, ihm den Adel zu verleihen, denn sein Degen nobilitirt ihn schon" [15],- vermutlich die Erlaubnis das Adelsprädikat zu führen [16]. Einigen Offizieren bürgerlicher Herkunft gelang es sogar, bis in den Generalsrang aufzusteigen, als Beispiele für aus dem Mannschaftsstand, hervorgegangenen und später geadelten Generalen sei auf J. G. v. Lehmann (1688 - 1750), P. v. Meinecke (1698 - 1775), A. v. Roell (1676 - 1745), E. v. Schöning (1690 - 1757), M. F. v. Stollhofen (1692 - 1758), C. G. v. Uchtländer (1686 - 1755) und J. A. v. Voigt (1677 - 1742) verwiesen.    


[1] Vgl. hierzu Scharfenort, v., Die Pagen am Brandenburg-Preußischen Hofe 1415 - 1895, Berlin 1895.

[2] Von den 471 der in der friderizianischen Periode (1740-86) zum General aufgestiegenen Offiziere traten 39 % als Junker/ Estandarten-/Fahnenjunker direkt in das jeweilige Regiment ein, 13 % entstammten dem Kadettenkorps und 8 % der Pagerie. 4 % begannen ihre militärische Karriere als einfacher Soldat bzw. Unteroffizier bzw. 8 % mit einer militärischen Charge, zumeist Fähnrich bzw. Kornett. 20 % traten aus fremden in den preußischen Dienst über. Die restlichen 8 % sind nichtpreußische Fürstlichkeiten bzw. entstammen dem königlichen Hause (Prozentwerte nach Auswertung der Biographien bei Priesdorff, Soldatisches Führertum, a. a. O., Bd. I-III., Nr. 263 - 734).

[3] Gefreitenkorporal bei einem Infanterie-,  (Dragoner-) bzw. Standartenjunker in einem Regiment Kürassiere und Husaren); als Überbleibsel ihrer infanteristischen Ursprünge hießen die Offizieranwärter bei der Dragonerwaffe wie bei der Infanterie Gefreitenkorporale (mitunter werden sie dort in den Listen auch als Fahnenjunker bezeichnet). Die Artillerie erhielt erst ab 1787 Gefreitenkorporale.

[4] Reglement Vor Die Königl. Preußische Infanterie, Berlin 1743, S. 6 (nachfolgend abgekürst: Reglement von 1743).

[5] Reglement Vor die Königl. Preußische Cavallerie-Regimenter. Berlin 1743, S. VIII. Theil, IV. Titul, IV. Articul, gleichlautend im Reglement Vor die Königl. Preußische Dragoner-Regimenter, S. 479.

[6] Berenhorst, a. a. O., S. 143.

[7] Reglement von 1743, S. 564/ 565.

[8] Tharau, Friedrich-Karl, Die geistige Kultur des preußischen Offiziers, Mainz 1968, S. 72.

[9] Taysen, v., Friedrich der Grosse. Militärische Schriften, Dresden 1885, S. 438 ff..

[10] Jany, Geschichte, a. a.O., Bd. II., S. 222.

[11] Reglement von 1743, S. 566.

[12] Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. III., S. 36.

[13] Priebatsch, a.a.O., S. 10.

[14] Hoven, Jupp, Der preußische Offizier des 18. Jahrhunderts. Eine Studie zur Soziologie des Staates, Zeulenroda 1936., S. 56.

[15] Schmidt, Paul v., Der Werdegang des Preussischen Heeres, Berlin 1902, S. 145. Im übrigen war der König mit Nobilitierungen sparsam und der Auffassung: "Durch den Degen wird einer zum Edelmann, sonst nicht" (Schwenke, a. a. O.,  S. 36).

[16] Die Ranglisten von K 3 (Leibkürassier-Regiment), weisen in den Jahren von 1740 - 1758, 1763 -64, 1766  - 1786  je 1 nichtadligen, 1759 und 1765 je 2 nichtadlige Offiziere auf. In zwei Fällen werden die Offiziere ab Erreichung der Majorscharge als adlig geführt. Dies war aber nicht unbedingt die Regel, so weist z. B. das Infanterie-Regiment No. 35 (Spandau, Nauen) 1740 2, 1744 4, 1756 3, 1757 2 nichtadlige Offiziere auf, die Ranglisten der Jahre 1758, 1759, 1761, 1763 und 1778 nennen nur adlige Offiziere. Der im Regiment bis zum Major aufgestiegene Offizier wird nach wie vor mit bürgerlicher Herkunft aufgelistet.  

Preußische Generale aus der Zeit König Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs des Großen. Entnommen aus: Martin Lezius, Das Ehrenkleid des Soldaten, Berlin 1936, S. 200.

Noch um 1700 war der französische Anteil am Offizierkorps (Infanterie: 20 %, Kavallerie: 26 %) durch die Einwanderung der Hugenotten besonders groß [1]. Traditionell befanden sich zudem im Ingenieurkorps viele Italiener, Franzosen und Holländer [2]. Friedrich Wilhelm I. bevorzugte den inländischen Adel als Offizierersatz und stand ausländischen Offiziersaspiranten durchaus skeptisch gegenüber [3]. Unter Friedrich dem Großen erhielt das Offizierkorps allerdings "Zuwachs aus fast aller Herren Länder" [4] und damit ein etwas internationaleres Gepräge, vor allem nach dem Siebenjährigen Krieg war dies der Fall (insbesondere aus Kurhessen und Württemberg). Bereits im Jahre 1740 bei der Formierung der teilweise aus fremden Diensten übernommenden Infanterie-Regimenter No. 39, 40 waren viele Offiziere Nichtpreußen. Am 01.01.1742 schrieb Friedrich der Große an Generalmajor Johann Volpert Frhr.v. Riedesel zu Eisenach, Chef des Infanterie-Regimentes No 40: „Ihr sollet Euch bemühen, ob Ihr nicht durch Eure Officirs, so im Würthembergischen zu hause gehören, junge Edelleute zu Gefreyte Corporals bekommen könnet“ [5]  Auch bei der beinahe vollständigen Übernahme der im Lager von Pirna 1756 eingeschlossenen sächsischen Armee traten etliche sächsische Offiziere in den preußischen Dienst über (insgesamt 53, der überwiegende Teil des sächsischen Offizierkorps lehnte den Übertritt allerdings ab). Unter den 317 Generalen der Periode 1740-63 sind allein 54 aus anderen Armeen in den preußischen Dienst übergetreten. Im Anhang zum Reglement von 1779 wird ausdrücklich auf ausländischen Ersatz hingewiesen: „Sollten sich Edelleute aus fremden Landen finden, welche Verstand, Ambition und einen wahren Diensteifer bezeigten: so können solche Sr. K. Maj. zu Officiers in Vorschlag gebracht werden, und die Chefs haben bis dahin zu sehen, dergleichen bei ihren Regimentern zu engagiren“ (Artikel 7, S. 63). Nachfolgend einige Beispiele für die nationale Zusammensetzung des Offizierkorps aus der friderizianischen Periode:


[1] Tharau, a. a. O., S. 54.

[2] Priesdorff, Soldatisches Führertum, a.a.O., Bd. III., S. 9.

[3] Krauske, Ott (Hrg.), Briefe Friedrich Wilhelms I. an den Fürsten Leopold zu Anhalt-Dessau, Berlin 1905, S. 21, obwohl auch gegenteilige Äußerungen des Königs bekannt sind (Ebd., S. 602).

[4] Priebatsch, a.a.O., S. 13 und Priesdorff, Soldatisches Führertum, a.a.O., Bd. III., S. 12.

[5] Piesdorff, Soldatisches Führertum, a. a. O., Bd. 1, S. 225/ 226.

Links: Offizier aus dem IR No. 1. Rechts: Offizier aus K 2. Beide 1775. Farbige Abbildung aus dem Soldatenfreund.

Kavallerie:

Vaterland

K 3 (1784)

K8  (1773)

DII (1743)

DVIII(1760)

H 6 (1750)

H 8 (1763)

Anhalt-Zerbst

 

 

 

 

 

1

Bayern

 

 

 

 

1

 

Bayreuth

 

 

 

 

 

1

Brandenburg

 

1

1

 

1

 

Braunschweig

 

 

 

 

 

1

Coburg

 

1

 

 

 

 

Darmstadt

 

 

 

1

 

 

Dänemark

 

 

 

 

1

 

Franken

 

1

 

 

1

 

Frankreich

 

 

 

 

 

1

Halberstadt

 

 

 

1

 

11

Hessen

 

 

 

 

 

1

Kaschuben

 

 

 

1

 

 

Kleve

 

2

2

 

 

 

Kurland

2

 

 

2

1

1

Kroatien

 

 

 

 

 

1

Lausitz

 

 

 

 

 

1

Lithauen

 

 

 

 

1

 

Livland

 

 

 

 

 

1

Lübeck

 

 

 

 

 

1

Magdeburg

1

 

2

 

 

1

Mark

 

 

 

 

 

7

Mecklenburg

1

1

2

1

2

6

Mittelmark

3

 

1

 

 

3

Neumark

1

 

3

 

 

2

Pfalz

 

 

 

 

 

1

Polen

 

 

1

2

1

 

Pommern

4

2

12

11

2

1

Preußen

7

5

6

8

3

3

Reich

 

2

 

 

2

 

Rügen

 

 

 

1

 

 

Sachsen

1

1

 

2

5

3

Schlesien

14

20

1

5

8

4

Schlesw.-Hol.

1

1

 

 

 

 

Schweiz

 

 

 

 

1

1

Siebenbürgen

 

 

 

 

1

 

Thüringen

1

 

 

 

 

 

Uckermark

1

 

1

1

 

3

Ungarn

 

 

 

 

4

1

Westfalen

 

 

4

1

 

3

Württemberg

 

 

1

 

1

 

insgesamt

37

37

37

38

36 (1 Stelle vakant)

60

Bei den Husaren dienten im übrigen viele Ungarn als Offiziere [1]. Nach der Inbesitznahme Westpreußens nahm die Zahl ursprünglich polnischer Adeliger am Offizierkorps stetig zu. Kurländer und Polen waren von Friedrich dem Großen nicht wohlgelitten. An Generalmajor v. Götzen schrieb der König im Jahre 1786: „... Dabei will Ich Euch sagen, wie Ich nicht gerne sehe, daß Sie so viele Polen nehmen. Ich kann Ihnen so viele Cadets schicken, wie sie nöthig haben und wenn ja Polen genommen werden, so müssen das sehr gute Leute sein“ [2]. Im Jahre 1806 waren dennoch allein im preußischen Offizierskorps 1059 (15 %) Offiziere polnischen (819) und französischen (240) Namens [3]. Etwa 20 % des Ingenieurkorps trug zu diesem Zeitpunkt französische Namen. Der hohe Anteil polnischer Namen im preußischen Offizierkorps steht sicherlich im Zusammenhang mit den Landerwerbungen des preußischen Staates aus den polnischen Teilungen (1772, 1793 und 1795).


[1] Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. III., S. 82 und 222 ff., vgl. hierzu allgemein Kienast, König Friedrich II. v. Preussen und die Ungarn bis zum Hubertusbruger Frieden 1763, in: K. u. K. Kriegsarchiv, N. F., Bd. IX.  Bei H 6 hatten im Jahre 1750 77 % der Offiziere zuvor „in fremden Heeren gedient“. 

[2] Taysen, Die militärische Tätigkeit Friedrichs des Großen ins einem letzten Lebensjahre, S. 71. Viele Kurländer und Polen dienten in ostpreußischen Regimentern. Über die negative Einstellung Friedrichs des Großen zum kurländischen Offiziersersatz berichtet z. B. auch v. Loebell, Unter dem Preußischen Adler, Potsdam 1936, S. 13. Ernst Friedrich Christian v. Loebell trat im Jahre 1778 mit 14 Jahren in das Infanterie-Regiment No. 16 (Königsberg) ein. 

[3] Martiny, a. a. O.,  S. 80.

Offiziere aus Husaren-Regiment H 2 in Paradeuniform. Tafel aus dem Armeewerk von Adolph v. Menzel. Entnommen aus: Martin Lezius, Das Ehrenkleid der Soldaten, Berlin 1936, S. 211.

Aufgrund ihrer gesellschaftlich übereinstimmenden Herkunft stellten die Offiziere eine in sich geschlossene - streng von den Unteroffizieren und Gemeinen getrennte - homogene Gruppe dar, die, da in der überwiegenden Mehrzahl adlig, untereinander gesellschaftlich gleichgestellt waren. Dieses Phänomen fand auch darin seinen visuellen Ausdruck, dass alle Offiziere - mit Ausnahme der Generaliät - die einheitliche Uniform des jeweiligen Regimentes ohne differenzierende Rangabzeichen trugen. Allgemeine Würdeabzeichen des preussischen Offiziers waren das Port d`epée am Degen, die Schärpe als Feldzeichen, der Ringkragen als Dienstabzeichen und das Esponton als Parade- und Feldwaffe. Auch wenn sich die Offiziere äußerlich in der Montur nicht unterschieden, war das Offizierkorps natürlich streng hierarisch organisiert und „die Subordination zwischen jedem Grade ist außerordentlich wohl befestigt. Der Generallieutenant wird Excellenz genannt; es ist ein großer Abstand von ihm zum Generalmajor. Der nämliche Abstand herrscht stufenweis bis unten hin zwischen Fähnrich und Fahnenjunker, welchen letzteren der erstere bestrafen darf. Es geschieht, daß Generallieutenants in Arrest gesetzt und Obersten cassiert werden, wenn sie Disciplin und den Unterricht ihrer Regimenter vernachlässigen. Die Revuen noch dieses Jahres haben verschiedene Beispiele der Art geliefert“ [1].


[1] Berenhorst, a. a. O., S. 297 ff.

Offizier mit Sponton aus dem Infanterie-Regiment No. 19. Tafel aus dem Armeewerk von Adolph v. Menzel. Entnommen aus: Martin Lezius, Das Ehrenkleid der Soldaten, Berlin 1936, S. 205.

Zu den Anforderungen an die Offiziere äußerte sich Friedrich der Große in seinem Testament von 1768: „... Was die Offiziere betrifft, will man, daß sie sich nicht dem Spiel noch einer allzu freien Ausschweifung ergeben, daß sie Sitten und Neigungen von Leuten haben, die sich wie ehrenhafte Männer betragen; in allen Dingen, die ihnen übertragen sind, genau sind, vor allem sich nicht auf die Aufgaben beschränken, die man ihnen gibt, sondern weiterstreben und sich im voraus für die qualifizieren, die sie eines Tages übernehmen sollen“ [1]. Ein umfangreiches Reglement regelte exakt Rechte und Pflichten eines Offiziers gegenüber den Vorgesetzen, den Kameraden und den Untergebenen. Die Dienstführung wurde überwacht, das Listenwesen überprüft und jährlich zum 1. Januar einzureichende sogenannte Konduitenlisten gaben über die Fähigkeiten und Eigenschaften der Offiziere detailliert Auskunft, so „ob der Officier ein Säuffer ist, ob er guten Verstand und einen offenen Kopf hat, oder ob er dumm ist?“ [2]. Die Konduitenlisten waren neben dem unmittelbaren Eindruck bei der jährlichen Revue die Grundlage für Beförderung, Versetzung, Verabschiedung oder Versorgung. Die Regimentskommandeure hatten darauf zu achten, „daß die Officiers in den Garnisons keine Excesse anfangen, die Bürger oder ihre Wirthe nicht übel tractieren, keine Schulden machen, sondern mit ihrem Tractament auskommen“ [3]. Letzteres Kriterium war maßgeblich für die spätere Verleihung einer Kompanie, da der König die Ansicht vertrat, „daß kein Officier der Compagnie gut vorstehen könne, wofern er nicht ein guter Wirth ist, und man allezeit finde, daß eine Compagnie, wovon der Capitaine ein Wirth ist, besser im Stande sey, als eine andere, wovon der der Capitaine kein Wirth ist; Weshalb ein Lieutenant oder Fähnrich, welcher ein schlechter Wirth ist, und sich nicht corrigiret, niemahls eine eine Compagnie zu gewarten habe“ [4]. „Ersinnlichste ... Accuratesse im Dienst“ [5] wurde verlangt, die Offiziere sollten „.. den Dienst so thun, wie es Leuten von Ehre und rechtschaffenen Männern zukommt ... „ [6] und es galt der Grundsatz: „... derjenige Officier, welcher sein Devoir nicht aus eigener Ambition thut, sondern zu seinen Dienst angehalten werden muß, nicht meritiret Officier zu seyn“ [7]. Die dienstlichen Obliegenheiten des Offiziers in der Garnison waren in der Hauptsache durch einen umfangreichen Wach- und Exerzierdienst geprägt, denn die Ausbildung der Truppe war nicht dem Unteroffizierkorps bzw. erfahrenen Gemeinen vorbehalten. Für das Leistungsbild der Kompanie war deren Chef verantwortlich, er mußte „... vor seine Compagnie repondiren, sich selber alle möglichste Mühe geben, die Compagnie in Ordre zu bringen, auch beständig darinnen zu erhalten“ [8] und die Regimentschefs bzw. die -kommandeure sollten „... die Capitaines anhalten,, daß sie ihre ihre Compagnien allezeit in gutem Stand halten, und, wann unter seiner Compagnie incapables Leute sind, solche ausrangiret und in deren Platz andere tüchtige Leute angeworben werden. Absonderlich die Chefs und Commandeurs der Regimenter diejenigen Capitaines, welche schlechte Compagnien haben, dazu anhalten müssen, daß sie von Jahr zu Jahr ihre Compagnien, so viel möglich verbessern" [9]


[1] Dietrich, a. a.O., S. 297.

[2] Reglement von 1743, S. 586.

[3] Reglement von 1743, S. 564.

[4] Reglement von 1743, S. 564.

[5] Reglement von 1743, S. 185.

[6] Witzleben, A. v., Aus alten Parolebüchern der Berliner Garnison zur Zeit Friedrichs des Großen, Berlin 1982, S. 13.

[7] Reglement von 1743, S. 185.

[8] Reglement von 1743, S. 183.

[9] Reglement von 1743, S. 577.

Aber nicht nur die Dienstführung wurde kontrolliert, auch das Privatleben der Offiziere war durch mancherlei Vorschriften geregelt bzw. Einschränkungen unterworfen, sei es nun, dass Reisen ins Ausland verboten waren, der Umgang mit Bürgerlichen untersagt war [1] oder eine beabsichtigte Heirat der Zustimmung des Generalinspektuers bzw. des Königs bedurfte. Für die Verheiratung der Offiziere gab das Reglement strenge Vorgaben: „Wann ein Staabs-Officier oder Capitaine, welcher eine Compagnie hat, heyrathen will, soll er an Se. Königl. Majestät um Permission schreiben, und Se. Königl. Majestät wollen, wann die Parthie seinem Caractere convenable ist, und der Officier durch solche Heyrath sich behelfen kan, solches zwar nicht abschlagen; Jedennoch es Se. Königl. Majestät lieber sehen werden, wann ein Officier unverheyrathet bleiben will“ [2]. Für die unteren Offizierschargen galt: „Den Subalternes-Officiers soll gar nicht erlaubet seyn, zu heyrathen, weshalb auch selbige bey Sr. Königl. Majestät sich nicht melden sollen; Es wäre dann, daß ein armer Officier sein sonderliches Glück durch eine Heyrath machen könnte; Alsdann der Obriste oder Commandeur vom Regiment Sr. Königl. Majestät darüber schreiben, und die Umstände nach der Wahrheit berichten soll; Worauf Se. Königl. Majestät sich vorbehalten wollen, es dem Officier zu erlauben oder nicht“ [3]. Ingesamt war der Ehekonsens schwer zu erlangen und die Ehelosigkeit der Offiziere deshalb beinahe die Regel. Die 7 in Berlin garnisonierenden Infanterie-Regimenter hatten im Jahre 1772 zusammen nur 43 verheiratete Offiziere [4]. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 24 (von 52) verheirateten Offiziere (mit 9 Kindern) des Infanterie-Regimentes No. 8 (Stettin) im Jahre 1783 als ein ungewöhnlich hoher Anteil. Der König legte - wenn überhaupt - auf standesgemäße Ehen Wert: „Ich habe aus Eurem Schreiben v. 2. D. ersehen, wie Ihr um permission, Euch verheirathen zu dürfen anhalten wollen; Ich gebe aber nicht zu, daß Officiers sich mit Kaufmanns Töchtern heirathen und also wird von Eurer intendirten Heirath um so weniger was werden, als denen Subalternen solches ohnedem nicht gebühret. Ihr müsset demnach warten, bis Ihr eine Compagnie bekommt, dann könnet Ihr Euch um dergleichen permission melden“ [5]. Angesichts knapper staatlicher Kassen bewegte den König neben der Sorge um einen etwaigen Versorgungsbedarf der Offizierangehörigen vor allem die Befürchtung, dass das Interesse der verheirateten Offiziere an dem königlichen Dienst nachlassen könnte. In einigen überlieferten königlichen Schreiben wird dieser Beweggrund  offen angesprochen: „Mein lieber ... Ich kann Euch auf Euer Schreiben v. 21. Junii nicht anders bescheiden, als Ich bereits gethan, daß Ich nemlich nicht gerne sehe, wenn ein braver Husaren Officier sich verheirathet, weil solches seinen Umständen, so ein freies Herz erfordern, nicht convenable ist, und er sich, anstatt des hoffenden Vortheils, nur viele Sorgen auf den Hals ziehet“ [6]. Das Verbot ungenehmigter Heirat war durchaus ernst gemeint: in der Abgangsliste des Infanterie-Regimentes No. 8 (Stettin) findet sich unter dem Jahre 1783 der Hinweis: „Lieut. v. Bardeleben wegen unerlaubter Heirat caßirt“. Diese rigide Praxis motivierte mitunter zum Listenbetrug, d. h., der verheiratete Offizier wurde in den Listen als unverheiratet geführt [7], was die stillschweigende Billigung der Vorgesetzten voraussetzte.                     


[1] Instruktion vom 11.05.1763, vgl. auch Jähns, Max, Geschichte der Kriegswissenschaften vornehmlich in Deutschland, München und Leipzig 1891, Bd. III., S. 2435.

[2] Reglement von 1743, S. 600.

[3] Reglement von 1743, S. 600/ 601.

[4] Jany, Geschichte, a. a. O., Bd. III., S. 38.

[5] Kgl. Schreiben vom 04.10.1747 an Lieut. v. Plotho, Christian Dohnaschen Regiment, Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., I. Urkundenbuch, S. 110.

[6] Kgl. Schreiben om 03.07.1747 an Rittmeister Tydaeus v. Wartenbergschen Husarenregiment, Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., I. Urkundenbuch, S. 53.

[7] Schwenke, Elsbeth, Friedrich der Große und der Adel, a. a. O., 27. Dort wird als Beleg auf eine Geschichte der Familie von Elsner, Breslau 1860, S. 40 verwiesen. Es handelte sich um die Heirat eines Offiziers mit einer Pastorstochter.

Heiratsantrag eines preußischen Offiziers. Kupferstich von D. N. Chodowiecki (1726-1801). Entnommen aus: Georg Liebe, Soldat und Waffenhandwerk., Leipzig 1899, S. 150.

Ein Urlaubsgesuch des Offiziers mußte begründet sein und war ebenso zustimmungsbedürftig. Je Bataillon durften nur 2 Offiziere bis zu 4 Tagen gleichzeitig beurlaubt werden [1]. Die Instruktionen für die General-Majors der Infanterie bzw. Kavallerie aus dem Jahre 1763 verboten, dass einem Offizier ohne Rückfrage bei dem König mehr als ein Tag Urlaub gewährt wurde, selbst bei Anwesenheit der Generalinspekteure in der Provinz durften diese den Offizieren maximal nur 3-4 Tage Urlaub genehmigen. Das Urlaubsgesuch mußte begründet sein, im Reglement heißt es ausdrücklich: „Wann aber der Officier nur spazieren fahren will, so soll der Obriste um seinen Urlaub an Seine Königliche Majestät nicht schreiben, dann ein solcher Officier nicht verurlaubet werden soll“. Bei Familienangelegenheiten, in Verbindung mit der Verwaltung eines Gutes oder zur Wiederherstellung der Gesundheit wurden vom König auch längere Urlaube gewährt. Die Bewegungsfreiheit der Offiziere war eingeschränkt, sie sollten nicht „vors Thor (der Garnison) gehen“ und in einem Parolebefehl vom 18.06.1780 (No 23, Berlin) heißt es „Alle Offiziers, so spazieren gehen, melden zu lassen“ [2]. Auch die Haushaltung der Offiziere war Gegenstand der Reglementierung, das Reglement von 1743 verlangte: „... daß kein Capitaine viel weniger ein Subaltern-Officier sich unterstehen soll, ohne Vorwissen des Commandeurs vom Regiment von jemand Geld zu borgen, auch unter keinerley Praetexte Waaren auf Credit anzunehmen“ [3]. Für subalterne Offizierchargen galten 8 Reichsthaler als maximale Kreditgrenze. Die Lebenshaltung der Offiziere war überwiegend bescheiden, dazu ein Zeitgenosse: „Die vornehmen Officiere aber vom Hauptmann an wurden sehr reichlich besoldet; nur allein die preussischen Subalternoffiziere mußten sich mit einem geringen Solde begnügen und sich mit der Ehre und dem Prospekt in die Zukunft trösten!“ [4]. Auch Lossow bestätigt in seinen Denkwürdigkeiten: „ Als Subaltern lebt man höchst beschränkt“ und ergänzt: „Wer aber eine Kompagnie erhielt, hatte ein reichliches Auskommen .... Hatte man endlich ein Regiment erhalten, so war man für Lebenszeit abgefunden“ [5].  Aufgrund des schmalen Budgets wurden die jüngeren Offiziere häufig von den Vorgesetzten durch freie Verköstigung oder gelegentlich durch direkte Zulagen unterstützt [6]. Das monatliche Gehalt reichte bei der Infanterie von 414 Thlr., 22. Gr., 6 Pf. für einen Obristen bis zu 11 Thlr. für den Seconde-Lieutenant bzw. Fähnrich. Der (Musketier-)Kapitän erhielt 45 Thlr., 15 Gr., 2 Pf. (der Grenadier-Kapitän: 48 Thlr., 22 Gr., 10 Gr.). Bei der Kavallerie waren die Gehaltssätze geringfügig höher. Die Besoldung der Kompanieinhaber beinhaltete neben der Pauschale für die sogenannten Kompanieunkosten auch die sogenannten Gewehrgelder, welche der Instandsetzung des Bestandes an Schußwaffen dienten. Vor der Neuordnung der Kompaniewirtschaft als Rest der Selbstbewirtschaftung der Truppenteile durch ihre Inhaber im Jahre 1763, kamen dem Kompanieinhaber außerhalb der Exerzierzeit der Lohn einschließlich der Kleinmontierungsgelder der Land- bzw. Stadtbeurlaubten (Freiwächter) zugute, so dass ihm abzüglich der Werbekosten erhebliche Einnahmen verblieben. Die Reorganisation des Ersatz- und Beurlaubungswesens nach dem 7jährigen Krieg bewirkte einen spürbaren Rückgang der Gewinnmöglichkeiten aus der Kompaniewirtschaft, Berenhorst schätzt, dass das Einkommen der Kompanieinhaber von durchschnittlich 1600-1800 Thlr. auf 600 - 700 Thlr. sank [7].         


[1] Reglement von 1743, S. 596.

[2] Witzleben, a. a. O., S. 14. Am 07.06.1780 hieß es: „Die Offiziers sollen nicht nach ihrem Belieben zu den Thoren herausgehen, sondern sich vorher bei ihren Chefs und Kommandeurs melden. Dieses soll jederzeit beim Regiment nach der Parol geschehen“.

[3] Reglement von 1743, S. 612/ 613.

[4] Archenholz, Johann Wilhelm v., Gemälde der preußischen Armee vor und in dem Siebenjährigen Kriege,  Berlin 1791, S. 27. Archenholz diente in dem Infanterie-Regiment No. 23 (Berlin). 1763 wurde er als Kapitän verabschiedet.

[5] Lossow, Dankwürdigkeiten, a. a. O., S. 30.

[6] Siehe u. A.: Carl Wilhelm v. Hülsen, Unter Friedrich dem Grossen. Aus den Memoiren 1752 - 1773, Berlin 1890, S. 77, 127.

[7] Berenhorst, Betrachtungen über die Kriegskunst, a. a. O., S. 178.

Offizier aus dem Infanterie-Regiment No. 21. Tafel aus dem Armeewerk von Adolph v. Menzel.

Zentrale Begrifflichkeiten der Wertewelt des preußischen Offiziers waren Ehre und Ruhm, auf das wichtige Leitmotiv Ambition und dessen inhaltlichen Wandel im Laufe der Zeit weist Schieder hin [1]. Bereits die schon erwähnte „Instruction für den Oberst-Lieutenant vom Corps Cadets den von Oelsnitz“ beginnt mit der Aufforderung: „Die erste und vornehmste Sache, worauf der Oberst-Lieutenant von Oelsnitz und die bei dem Corps bestellten Capitains arbeiten müssen, soll sein, den Cadets eine vernünftige Ambition beizubringen; demnächst aber ihnen, gleichsam von der ersten Jugend an, eine gewisse Liebe und Hochachtung für den preussischen Dienst einzuprägen, dergestalt, dass die Idee, also ob kein besserer Dienst in der Welt sei wie der preussische, gleichsam mit ihnen aufwachse und ihen fest imprimiret werde“. In den Instruktionen für die Kommandeure der Infanterie- bzw. Kavallerie-Regimenter vom 16.03.1759 stellt der König ausdrücklich fest: „Alle junge Edelleute und Officiere, so nicht Ehre und Ambition zum Grunde legen, sondern durch beständige Strafen zu ihrem Devoir sich anhalten lassen, aus solchen ist es schwer, tüchtige und capable Generale zu formiren“. Den geistigen Horizont des preussischen Offiziers vor 1740 bestimmten neben dem Luthertum ein Calvinismus schweizerischer Prägung und ein von August Hermann Francke ausgehend von Halle geprägter Pietismus. Unter Friedrich dem Großen belebten die vernunftorientierte Aufklärung und in der Folge die aufblühenden Wissenschaften die geistige Kultur des Offizierkorps. Das Bildungsbemühen des Königs wurde erst nach dem 7jährigen Krieg spürbar und in der 2. Hälfte seiner Regentschaft ist folglich eine Belebung des Bildungsstrebens der Offiziere feststellbar. Zudem entwickelten sich die Wehrwissenschaften und der militärische Fortschritt stellte höhere Anforderungen an die Offiziere. Friedrich der Große hat (vor allem nach 1763) intensiv die wissenschaftlich-militärische Ausbildung der Offiziere gefördert und selbst durch eine Vielzahl von Schriften, Instruktionen usw. hierzu beigetragen. Dabei war das Bildungsniveau der häufig in sehr jungen Jahren [2] in die Regimenter eintretenen Offiziere zumeist sehr bescheiden, im günstigsten Falle hatten die jungen Adligen einige Jahre durch einen Hofmeister Elementarunterricht erfahren oder die Ritterakademien in Brandenburg und Kolberg, das Joachimthalsche Gymnasium oder die Universitäten in Frankfurt a. d. O., Halle oder Königsberg besucht. Das Gros der Offiziere hat allenfalls eine dörfliche Schulbildung genossen. Am 24.12.1784 heißt es in einem Parolebefehl des Infanterie-Regimentes No. 23: „Ihro Majestät befehlen ferner, daß die Gefreiten (Corporals) bei denen Regimentern öfters gebraucht und unterrichtet werden sollen, damit sie einen ordentlichen Rapport abzulegen erlernen; auch soll danach gesehen werden, ob sie schreiben können, wo nicht, müssen sie es lernen“ [3]. Auch bei den Anwärtern für das Kadettenkorps wird mitunter Analphabetentum beklagt [4]. Das Bildungsniveau der vom Kadettenkorps in die Regimenter übergewechselten Offiziere war natürlich höher als das der Junker. Eine formalisierte Ausbildung der Offizieranwärter außerhalb des Kadettenkorps fand nicht statt, ebensowenig gab es eine besondere Vorbildung für die höhere Kriegsführung. Ein eigentlicher Generalstab existierte nicht bzw. im kleinen Umfang erst ab 1756/57. Nach dem Siebenjährigen Krieg bildete der König dann in Potsdam im Jahre 1764 einen Quartiermeisterstab, der der intensiven Ausbildung junger talentierter Offiziere diente. 1786 gehörten zu diesem Generalstab: Oberst v. Hanstein als Generalquartiermeister, die Kapitäns v. Lindenau, v. Thadden, v. Rüchel, v. Phull und die Lieutenants v. Massenbach und v. Elsner. Die Aus- und Fortbildung der Offizieranwärter bzw. Offiziere blieb dem Regiment überlassen, womit dieser Bereich von der Eigeninitiative des jeweiligen Regimentsinhabers abhängig war. Diese engagierten sich aber häufig. Christian Wilhelm v. Prittwitz und Gaffron, kurz vor Ausbruch des 7jährigen Krieg als Junker in das Infanterie-Regiment No. 7 (Stettin) eingetreten, berichtet: „Um uns außer dem Dienst auf eine nützliche Art und Weise zu unterhalten, engagierte der Herzog (Anmerkung: von Braunschweig-Bevern) einen eigenen Professor, der uns über die Geometrie und Mathematik in einem dazu eingerichteten Saal Vorlesungen hielt und allerhand Aufgaben mit nach Hause gab, die wir ausarbeiten und hernach zur Korrektion produzieren mußten, wobei nicht zu leugnen, daß unser Prinzipal bei den meisten seinen Zweck würde erreicht haben, wenn der leidige Krieg nicht existiert und die angefangenen Studien unterbrochen hätte“ [5]. Der dem Unterstab des Regimentes zugehörige Feldprediger hatte nicht nur die Soldatenkinder, sondern regelmäßig auch die Junkter zu unterrichten.  Schon in der Instruktion für die General-Majors der Kavallerie vom 16.03.1759 beschäftigte sich Friedrich der Große ausgiebig mit der „Aufsicht und Zucht der Officiere“ und führte Fortbildungskurse für Fortifikationslehre ein, die speziell hierfür ausgewählte geeignete Offiziere in den Wintermonaten nach den Herbstmanövern besuchen konnten. Die Kurse fanden in Berlin, Breslau, Königsberg, Magdeburg und Wesel statt. Die dortigen Gouverneure sollten über die Aufführung der Kursteilnehmer wachen und der König kündigte an, sich anläßlich der Regimentsbesichtigungen nach der Führung der Offiziere zu erkundigen. Insbesondere die Kenntnis der französischen Sprache und Festungsbaukunst einschließlich der Lehre vom Gelände wurde dabei als unentbehrliches Wissen für eine spätere Generalslaufbahn erachtet. Alle Offiziere sollten mindestens das Reglement lesen [6], das Reglement verlangte, dass die Offiziere das Reglement „auswendig wissen“ [7]. Ergänzend zum theoretischen Unterricht wurden Offiziere zeitweise zu bestimmten Regimentern zu taktischen Schulungen abkomandiert, so wurden nach dem 2. Schlesischen Krieg wiederholt Kürassier- und Dragoneroffiziere zum Husaren-Regiment v. Wartenberg zur ergänzenden Ausbildung geschickt. Dem Chef von H 3 schrieb der König am 16.03.1753: „Die Officire werden Ihre eigenen Pferde mitbringen, er soll ihnen nichts schenken, sie alle Tage zum Dienst anstrengen, nichts nachsehen und wenn sie etwas versehen, sie ohne alle compliments auf die Wacht setzen“ [8]. In einem Parolebefehl von D V vom 16.09.1785 heißt es: „Alle Herren Offiziere sollen sich fleißig üben Projecte zu machen, wie sie Patrouillen und Verstecks machen sollen und solche für sich ausarbeiten. Dieses steht ihnen besser an, als wenn sie, wie ein Teil davon, bei Oesten (Anmerkung: Gaststätte in Pasewalk) des Abends hingehen, unnütz die Zeit dort zubringen und daselbst Unartigkeiten begehen ....“ [9]. Nach 1763 sind vermehrt Tagebücher, Journale, Denkschriften und Manöverbeschreibungen nachweisbar. Regimentsbibliotheken wurden vereinzelt eingerichtet und die Militärliteratur blühte auf [10]. Unter dem Einfluß der Aufklärung und vor allem im Zeichen der aufkommenden Romantik und Empfindsamkeit sind auch - vor allem bei jüngeren Offizieren - Interessen außerhalb rein militärischer Themen auszumachen. Literarisch motivierte Offiziere hatten aber im Kameradenkreis häufig einen schweren Stand, so schreibt der bekannte Dichter Ewald v. Kleist (1715-1759), Offizier im Infanterie-Regiment No. 35 (Spandau/ Nauen), an den befreundeten Schriftsteller Gleim: „... unter Offizieren ist es eine Schande, ein Dichter zu sein“ [11]. Ähnliche Erfahrungen scheint auch Karl Ludwig v. Knebel als Offizier im Infanterie-Regiment No. 18 in Potsdam (1765-1773) gemacht zu haben, er notiert: „Ich werde seit einiger Zeit gewahr, daß ich in den großen Versammlungen der Offiziers sehr kalt aufgenommen werde. Hierzu kann nun mein geringer Charakter (Anmerkung: wohl Dienstgrad) vieles beitragen, aber noch mehr mag es sein, weil ich an dem Interesse ihrer gewöhnlichen Beschäftigungen wenigen Anteil nehme und auch zu nehmen scheine. Es ist für ein etwas fühlbares Gemüt sehr empfindlich, sich von den Personen, deren Umgang ihm unentbehrlich ist, gleichgültig angesehen und zuweilen gar verachtet zu werden. Die Empfindsamkeit hierüber hat mich die Zeit meines Offizierstandes zu verschiedenen Ausschweifungen gebracht. Ich wollte mich ihnen gleichstellen, um von ihnen geliebt zu werden. Darüber ward ich ihnen gleich und verlor, nebst vielen anderen guten Sachen, die Ruhe meiner Seele, ohne daß mir jedoch mein Handel ganz gelungen wäre“ [12]. Diese Aussagen dürften symptomatisch sein. Eine Reihe von Quereinsteigern bedeutete für das preussische Offizierkorps eine wichtige Bereicherung, insbesondere Jacob v. Keith (1696 - 1758, seit 1747 als Generalfeldmarschall im preußischen Dienst), Friedrich Rudolf Graf v. Rothenburg (1710 - 1751, seit 1741 im preußischen Dienst und Chef von D III.), Carl Christoph Reichsgraf v. Schmettau (1696 - 1774, seit 1741 im preußischen Dienst, Generalmajor und Generalquartiermeister), Curt Christoph Graf v. Schwerin (1684 - 1757, seit 1720 im preußischen Dienst und seit 1740 Generalfeldmarschall, Chef von No. 24) sind hier zu nennen.


[1] Schieder, Theodor, Friedrich der Große, a. a. O., S. 62 ff.

[2] Bei No. 2 sind die Gefreitenkorporale im Jahre 1785 zwischen 15 und 19 Jahre alt, die Dienstzeit beträgt 1 bis 3 Jahre. Bei No. 8 ist die Lebensaltersspanne der Gefreitenkorporale (mit und ohne Port d`Epee) im Jahre 1783 mit den zuvor genannten Werten identisch. Das Dienstalter variiert zwischen 6 Jahren und 8 Monaten. Die 6 Fahnenjunker von K 3 sind im Jahre 1779 zwischen 18 und 16 Jahre alt, die Dienstzeit schwankt zwischen 1 Jahr, 6 Monate und 6 Monaten. Eine Rangliste des Herzogl. Weimarischen Kürassier-Regiment (K6, die Liste stammt allerdings aus dem Jahre 1788) führt einen neunjährigen und einen zehnjährigen Estandartenjunker auf. Aus der Memoirenliteratur (teilweise postfriderizianisch) kennen wir (bei der Infanterie - einschließlich Füsiliere und Jäger -, Kavallerie und Artillerie) Eintrittsalter von 12 bis 17 Jahren.      

[3] Witzleben, Aus alten Parolebüchern, a. a. O., S. 83.

[4] Kgl. Ordre an Obrist v. Oelsnitz vom 17.01.1752, Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., 1. Urkundenbuch, S. 215.

[5] Prittwitz-Gaffron, Christian Wilhelm v., Unter der Fahne des Herzogs von Bevern, Breslau 1935, S. 55. Vgl. auch: Barsewisch, C. F. v., Von Roßbach bis Freiberg 1757 -1763, Nachdruck Krefeld, S. 193. Barsewisch darf als Subalternoffizier im Infanterie-Regiment No. 24 zeitweise die Universität Frankfurt a. d. O. besuchen. Weitere Beispiele zur Aus- und Fortbildung von Offizieren bei Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., Bd. III., S. 148 ff., Priebatsch, a. a. O., S 14 und Tharau, a. a. O., S. 106 ff., von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch: Friedrich Meinert, Was muß ein Offizier wissen, wenn er seinem Stande wahre Ehre machen will. Beim Anfange des Unterrichtes in den Kriegswissenschaften für die gefreiten Corporale des hochlöblichen Musketierregiments von Thadden, und der beiden Füsilierbataillone von Langlair und von Renourd in Halle; nebst Plan und Nachricht, Halle 1789.

[6] Kgl. Befehl vom 09.11.1743 an Oberst Otto v. Schwerin, Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., 1. Urkundenbuch, S. 72. 

[7] Reglement von 1743, Anhang, S.  5.

[8] Priesdorff, Soldatisches Führertum, a. a. O., Bd. I., S. 383.

[9] Albedyll, v., Soldaten und Garnisonen in Pommern, Stettin 1926, S. 111. Auch v. Witzleben (Aus alten Parolebüchern, a. a. O., S. 83) überliefert eine Reihe von Parolebefehlen (No. 23, Berlin), die die Offiziere zum Studium der Kriegswissenschaften anhalten sollten.

[10] Vgl. hierzu allgemein: Daniel Hohrath,/ Rudolf Henning, Die Bildung des Offiziers in der Aufklärung. Ferdinand Friedrich von Nicolai (1730 - 1814) und seine enzyklopädischen Sammlungen, Stuttgart 1990, sowie speziell:  Ursula Waetzoldt, Preußische Offizere im geistigen Leben des 18. Jahrhunderts, Halle 1937.

[11] Taeglichsbeck, F., Das Füsilier-Regiment Prinz Heinrich v. Preußen. 1740 - 1806, Berlin 1891, S. 10.

[12] Aufschlußreich über das geistige Klima im Potsdam ist auch der überlieferte Briefwechsel dreier Offiziere aus den Jahren 1774 - 1778, vgl. hierzu: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Potsdams. Neue Folge Bd. I. (1875), S. 269 ff. und Jahrbuch für Armee und Marine. Bd 11 (1874), S. 263 ff.  

Offizier mit Sponton aus dem Infanterie-Regiment No. 12. Tafel aus dem Armeewerk von Adolph v. Menzel.

Die Überhöhung des Ehrbegriffes führte häufig zu Zweikämpfen, die auch die wiederholten königlichen Duelledikte nicht verhindern konnten [1]. Das Reglement versuchte zwischen dem ausgeprägten Ehrgefühl der Offiziere und dienstlichen Erfordernissen eine Gratwanderung. Auf der einen Seite billigte man den Offizieren bei ehrenrührigen Beleidigungen durch Vorgesetzte ein Beschwerderecht zu, auf der anderen Seite mußte die Armee funktionstüchtig bleiben: „Wann ein Staabs-Officier gegen einen Officier nicht geziemender Expressions gebrauchen möchte, so wollen Se. Königl. Majestät zwar solches nicht approbiren, aber der Officier muß dennoch, wann es im Gewehr geschiehet, und im Eyfer vom Dienst geschehen ist, auf frischer That sich nicht offendiret befinden, sondern der Officier muß, so lange er nicht an seiner Ehre angegriffen ist, sich nicht verantworten; Hernach aber kann er bey dem commandirenden Officier sich melden, und darüber sich beschweren“ [2]. Insgesamt haben die Duellverbote das Phänomen der Zweikämpfe nicht verhindern können, dafür spricht schon deren permanente Wiederholung und eine Reihe von überlieferten Einzelfällen mit teilweise tödlichem Ausgang. Der der Aufklärung nahestehende König verurteilte Duelle, konnte aber dem in der aristokratisch motivierten Wertewelt der Offiziere tief verwurzelten Ehrbegriff einen gewissen Respekt nicht verweigern. Derjenige Offizier, der diesem vermeintlichen Ehrbegriff in seinen Handlungen nicht folgte, stand zwangsläufig abseits und wurde aus dem Offizierkorps konsequent ausgeschlossen, folgerichtig hieß es im Reglement: „Wann ein Officier eine Lacheté begeht oder auf sich was sitzen hat, und nicht ein braver Kerl ist; Alsdann der Obriste solches melden soll, und Seine Königliche Majestät wollen einen solchen Officier cassiren; Dieserwegen das Duell-Edict nicht aufgehoben werden soll, sondern Se. Königl. Majestät confirmiren es in diesem neuen Reglement, und weisen die Krieges-Gerichte aufs neue darauf an“ [3]. Friedrich der Große mußte letztlich den ausgesprägten Ehrbegriff als moralische Kategorie akzeptieren und schützte in der Praxis das Ehrgefühl der Untergebenen vor ungerechtfertigten Übergriffen von Vorgesetzten, so schrieb er am 23.12.1743 an den aus kaiserlichen Diensten übergetretenen Generalmajor Johann Volpert Freiherr von Riedesel (ab 1741 Chef von No. 41) nach einem Zwischenfall mit einem Lieutenant: „... wie es ein vor allemal ausgemacht bleibet, daß es im Preußischen Dienst jedesmal der Gebrauch gewesen, auch der Gebrauch bleiben muß, daß kein Kommandeur, es sei aus was Ursache es wolle, einem Offizier mit Schimpfworten begegnen noch auf eine ehrenrührige Weise traktiren muß ... als welches wider die Ehre des Preußischen Dienstes, es mag auch in anderen Diensten darunter Gebrauch sein was es wolle“ [4].       


[1] Vgl. hierzu: Boguslawski, A. v., Die Ehre und das Duell,Berlin 1896 und Kluth, Rolf, Die Ehrauffassung im preußischen Heer des 18. Jahrhunderts, Diss. Hamburg/ Berlin 1941.

[2] Reglement von 1743, S. 547.

[3] Reglement von 1743, S. 587, siehe auch in den Reglements von 1743 der Kürassiere (VIII. Theil, S. 43 -46), der Dragoner (S. 501 - 505) und der Husaren (S. 320 - 324). Frühe Duelledikte datieren vom 17.09.1652, 06.08.1688, vgl. ferner: Reglement von 1726, S. 562 - 566.

[4] Zitiert nach Jany, Geschichte, a. a. O., Bd. II., S. 229. Riedesel ist mehrfach durch vergleichbare Konflikte mit Untergebenen aufgefallen und wurde nach einer kriegsgerichtlichen Untersuchung zu einem zweimonatigen Festungsarrest verurteilt. Das Kriegsgercht hatte auf Kassation geurteilt, der König das Urteil aber abgemildert. Der General verließ 1746 den preußischen Dienst.

Nach Lossow`s "Denkwürdigkeiten" war man unter Friedrich dem Großen "4 bis 8 Jahr Kapitän, 4 bis 6 Jahr Major, 1 bis 2 Jahr Obristlieutenant, und nur 5 bis 6 Jahr Obrist .... Die Subaltern-Offiziere der Armee waren also in den zwanzigen von Jahren, die Kapitäne in den dreißigen, die Majors und Obristlieutenants in den vierzigen, und die Obristen, so wie die General-Majors, in den fünfzigen, nämlich im Durchschnitt" [1]. Hier einige Beispiele für die durchschnittliche Alterssituation im Offizierkorps friderizianischer Regimenter:


[1] Lossow, a.a.O., S. 34.

August Wilhelm Prinz von Prueßen (1722 - 1758). Zeichnung von Adolph von Menzel.

Regiment

Stabsoffiziere

Kapitäns/ Stabskapit.

Premier-Lieutenants

Seconde-Lieutenants

Fähnrichs/ Kornetts

No. 2 (1757)

 

 

 

 

 

Lebensalter

58

46

38

32

25

Dienstalter

44

30

22

16

 9

No. 5 (1773)

 

 

 

 

 

Lebensalter

54

40

29

25

19

Dienstalter

37

23

14

 9

 4

No. 8 (1783)

 

 

 

 

 

Lebensalter

60

46

39

27

22

Dienstalter

44

28

21

12

 5

No. 39 (1763)

 

 

 

 

 

Lebensalter

48

46

39

27

22

Dienstalter

32

28

21

12

 5

K 3 (1764)

 

 

 

 

 

Lebensalter

47

32

                  28

 

22

Dienstalter

31

16

                  12

 

 3

K 13 (1773)

 

 

 

 

 

Lebensalter

46

38

                  32

 

23

Dienstalter

28

20

                  15

 

 8

D V. (1744)

 

 

 

 

 

Lebensalter

49

47

41

28

23

Dienstalter

34

32

23

11

 8

H 8 (1778)

 

 

 

 

 

Lebensalter

47

42

38

27

24

Dienstalter

29

21

16

12

 9

 

Oberst Heinrich Sigismund von der Heyde (+ 1765). Zeichnung von Adolph von Menzel.

„Das Avancement erfolgte nach der Stufenleiter, dem Dienstalter gemäß" [1], folgte also dem sogenannten Anciennitätsprinip, einer häufig angewandten Grundregel für die Verteilung von Chancen für den Aufstieg und von Herrschaftspositionen nach dem Kriterium der Zugehörigkeitsdauer. Dieser Grundsatz wurde bei Beförderungen streng beachtet: "In demselben Regiment Vorzüge zu höheren Chargen, oder gar in der Armee unter den Stabs-Offizieren das Avancement außer der Tour eintreten zu lassen; dies fand in der Regel nicht statt. Schon ein bloßes Zurückversetzen der Subaltern-Offiziere und Kapitäns (niemals der Stabs-Offiziere, welche im Ganzen rangirten) hieß Jemand tort thun, d. h. Unrecht" [2]. War der Aufstieg grundsätzlich an das Dienstalter (Datum des Patentes) gebunden und die hieraus resultierende Reihenfolge, so gab es gleichwohl Beförderungen außerhalb des Anciennitätsprinzips. Bei besonderer Eignung und Leistung konnte eine rasche Beförderung, selbst mit Überspringung von Chargenstufen, die Belohnung sein: Hans Joachim v. Zieten (1699 - 1786, später General der Kavallerie und Chef von H 2) wurde nach dem Gefecht bei Rothschloß im Jahre 1741 gleich vom Major zum Obersten befördert. Friedrich Wilhelm Freiherr v. Seydlitz-Kurzbach (1721 - 1773, später General der Kavallerie und Chef von K 8) stieg 1743 vom Husarenkornett zum Rittmeister (und Schwadronschef) auf. Nach der Schlacht von Roßbach im Jahre 1757 wurde er zum General-Lieutenant erhoben, obwohl er erst wenige Monate General-Major war. Wilhelm Friedrich Karl Graf von Schwerin, ein Neffe des berühmten Feldmarschalls Curt Christoph Graf von Schwerin (1684-1757) wurde mit noch nicht 20 Jahren Kapitän. Seydlitz war 24, Friedrich Christoph v. Saldern (1719 - 1785, später Generallieutenant und Chef von No. 5) 29, Karl Heinrich v. Wedel (1712 - 1782, später Generallieutenant und Chef zunächst von No. 29, dann von No. 26) 31 und Hans Karl v. Winterfeldt (1707 - 1757, später Chef von No. 1) 33 Jahre alt, als sie Major wurden. Hans Kaspar v. Krockow, Friedrich Ehrentr. v. Ramin  und Johann Jakob v. Wunsch wurden im gleichen Jahr Oberst und Generalmajor. Es sind dies aber Ausnahmen; der übliche Beförderungsweg war der, den Berenhorst "nach der Stufenleiter, dem Dienstalter gemäß"  bezeichnet. Nach dem Siebenjährigen Krieg bestätigte der König diesen Grundsatz mit gewissen Einschränkungen: „Im übrigen declariren Seine Königliche Majestät hierbei, daß es bei dem Avancement in der Tour bis inclusive zum Obrist-Lieutenant bleiben soll, wofern nicht hin und wieder Officiere durch ihre üble Conduite Ursache geben, oder andere Fehler Schuld daran, daß ihnen jüngere vorgezogen werden“ (Insruktion für die Commandeurs der Infanterie-Regimenter vom 15.02.1763, IV. Kapitel). Auf das ersehnte Ziel, nämlich Inhaber einer Kompanie zu werden und damit die beschränkten finanziellen Verhältnisse des subalternen Offiziers hinter sich zu lassen, mußte der preußische Offizier lange Jahre warten. Der Krieg brachte natürlich durch den erhöhten Abgang an Offizieren gleichzeitig Möglichkeiten der raschen Beförderung mit sich, diese stagnierte jedoch in Friedenszeiten. Einer der kardinalen Kritikpunkte sowohl in den zeitgenössischen, als auch in der späteren Literatur ist die Überalterung der altpreußischen Offiziere, vornehmlich vom Kompanie- (Eskadrons-)chef (Kapitän/ Rittmeister) aufwärts, ein Trend, der schon in den letzten Lebensjahren Friedrichs des Großen deutlich wurde und aufgrund überlieferter Ranglisten belegt werden kann. Der König hielt aber nicht nur mangels Versorgungsmöglichkeiten an den älteren Offizieren fest, sondern betrachtete deren berufliche Erfahrungen als ein bedeutsames Kapital.  An General v. Wunsch schrieb er am 29.07.1773: „Alte Officiers sind ein Schatz, den man beim Regiment zu conserviren suchen muß“ [3]


[1] Berenhorst, a.a.O., S. 297. Die Auswertung einer „Tabelle zur Übersicht sämtlicher Generalfeldmarschälle, Generale von der Kavallerie und Infanterie, Generallieutenants, Generalmajors und Obristen, welche Regimenter gehabt haben“ hat für die in der Zeit von 1740 bis 1786 zum Generalmajor aufgestiegenen Offiziere ergeben, dass diese zuvor  durchschnittlich 6 Jahre Oberst waren.  

[2] Lossow, a.a.O., S. 25.

[3] Priesdorff, Soldatisches Führertum, a. a. O., Bd. II., S. 239, vgl. auch kgl. Schreiben vom 02.10.1752 an Michael v. Szekely, Chef von H 1 (ebd., S. 462).

Preussischer Generalfeldmarschall Jacob Keith (1696 - 1758, gefallen in der Schlacht von Hochkirch). Zeichnung von Adolph von Menzel.

Bereits als Kompaniechef verließ der Offizier die beschränkten wirtschaftlichen Verhältnisse der subalternen Chargen. Die Verleihung eines Regimentes oder eines Garnison-Bataillons war jedoch das erträumte Ziel eines jeden preußischen Offiziers.  Der Regimentschef stand an der Spitze der Hierachie des Regimentsverbandes. Das Regiment führte seinen Namen und rangierte nicht nach der Stammnummer, sondern (mit Ausnahmen) innerhalb der Inspektionen nach dem Dienstalter des Chefs [1]. "Der Regimentschef war in erster Linie für die Ausbildung und den ganzen Zustand des Regimentes verantwortlich. Er war im Frieden, wenngleich General, eigentlich erster Kommandeur des Regimentes, da höhere Verbände, Brigaden erst im Kriege und bei größeren Truppenübungen mit Aufstellung der Ordre de Bataille gebildet wurden. Unter dem Chef stand ein Kommandeur, ein Oberst." [2]. In der "Instruktion für die Generalmajors von der Cavallerie" äußert sich Friedrich der Große über die Aufgaben und den Wirkungskreis des Regimentschef: "Bei Friedenszeiten und in Garnisonen thun die General-Majors von der Cavallerie eigentlich Obristen-Dienste, jedennoch haben sie auch in Friedenszeiten Gelegenheit sich zu distinguiren, wenn sie nämlich ihre Regimenter in sehr guter Ordnung halten...." [3]. Dies galt analog für die Verhältnisse bei der Infanterie. Anläßlich der Verleihung eines Regimentes artikulierte Friedrich der Große seine Erwartungen an den zukünftigen Inhaber vielfach in ähnlichen Redewendungen: „ Ich zweiffle nicht, daß Ihr dem Regiment allemahl mit gebührender Threue und application rechtschaffen vorstehen und solches in derjenigen guthen Ordnung und disziplin halten werdet, wie Euch zur Genüge bekannt ist, daß ich solches haben will“ [4]. Die Korrespondenz des Königs mit den jeweiligen Regimentsinhabern behandelte im Grunde alle Angelegenheiten des Regiments und bezog sich selbst auf geringfügige Details. Insbesondere wurde vom Regimentschef eine konsequente Menschenführung - vor allem mit Blick auf das Offizierkorps - verlangt. Als sich der Inhaber des Infanterie-Regimentes No. 31 (Breslau) im Jahre 1746 für einen zu Festungshaft verurteilten Subalternoffizier verwendet, reagierte der König ungehalten: „ Dieses ist eben dasjenige, warum Ich von Euch ganz nicht zufrieden bin, daß nehmlich, wann ein Officir bestrafet zu werden meritiret (verdient), Ihr so wohl seyd und keinen Ernst gegen Officirs, die wider den Dienst handeln oder sich sonst impertinent betragen, zu gebrauchen wisset, viel mehr dieselben ganz unbilliger Weise schonet und protegiret, wodurch es dann geschiehet, daß das Regiment aus der guthen Ordnung, worinnen es vorher gewesen, ganz in Unordnung verfällt. Da Ihr nun gewiß glauben könnet, daß Ich Euch das Regiment nicht gegeben hab, um solches zu verderben, so will Ich Euch hierdurch nochmals ernstlich erinnert haben, darunter Euer bisheriges Verfahren zu ändern und die Officirs vom Regiment mit aller rigeur und Nachdruck zum Dienst und zu einer guthen conduite anzuhalten, widrigenfalls ich nothwendig eine Änderung mit Euch vornehme, das Regiment einem andern geben, Euch aber auf Pension setzen muß“ [5]. Der König verlangte zwischen Regimentschef und - kommandeur Kooperation [6]. Dem Regimentschef kamen vor allem mit Blick auf das Ersatzwesen große Kompetenzen zu, die aber bereits durch Rescript vom 09.10.1738 (Verabschiedung für den Militärdienst untauglicher Enrollierter) und erneut durch Schaffung der Generalinspektionen (1763) und im Zuge der Reorganisation des Kantonwesens im Jahre 1764 beschnitten wurden. Unabhängig hiervon spielten die Regimentsinhaber in den jeweiligen Garnisonen - insbesondere hinsichtlich des Zustandes der Stadtmauern und sonstiger Bausachen, Angelegenheiten der inneren Sicherheit (z.B. Brandschutz und Hygiene) und Ordnung, sowie Einquartierung und Preisgestaltung - eine gewichtige Rolle, so dass Konflikte mit der Zivilverwaltung (und den Zünften) nicht ausblieben. Dem Regimentskommandeur kam - wie sich bereits aus dem o. g. kgl. Schreiben an den Chef von H 7 ergibt - dennoch eine wichtige Funktion zu, vor allem dann, wenn der eigentliche Regimentsinhaber durch andere Obliegenheiten, z.B. als Generalinspekteur, belastet war. Im Kriegsfalle übernahm der Regimentschef, in der Regel ein General, zumeist ein höheres Kommando, welches ihn von seinem Regiment trennte. Der Regimentskommandeur (vor 1763 stets der älteste Stabsoffizier) vertrat dann automatisch den abwesenden Regimentschef. Da das Regiment kein taktischer Verband, sondern das Bataillon die Gefechtseinheit war und in der Ordre de Bataille als ein eigenständiger Organismus galt, kommandierte dann der Regimentskommandeur das I. Bataillon, während das II. dessen ältester Stabsoffizier anführte. Nach 1763 erfuhr die Funktion des Regimentskommandeure eine Aufwertung, wurden sie doch nunmehr vom König regelrecht ernannt. Während die Rangverhältnisse nur noch sekundäre Kriterien waren, traten jetzt die persönlichen Fähigkeiten und Verdienste in den Vordergrund. Die Ernennung von jüngeren Stabsoffizieren zu Regimentskommandeuren führte allerdings in der Praxis zu Konflikten, da die Umgehung des Anciennitätsgrundsatzes das ausgeprägte Ehrgefühl und den Ehrgeiz des altpreußischen Offiziers tangierte. Diesen Reibungspunkt läßt Bevern in seiner "Armeegeschichte" deshalb auch nicht unberücksichtigt: "... obzwar hiebey declariret wurde, daß das avancement nach der tour, biß incl. den Obrist-Lieutenant gehen sollte, so fanden sich dem Exempel, daß in einigen Regimentern der 2te und 3te Staabs Officier das Regiment zu Commandiren bekahm und die Aeltern gleiches Characters des Jüngeren Befehle nachleben mußten" [7]. Ähnliche Konflikte ergaben sich bei Einrichtung der Generalinspektionen nach dem Ende des 7jährigen Krieges.


[1] Jany, Geschichte, a.a.O., Bd. 1, S. 627 ff. und Kling, Constantin, Geschichte der Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Königlich-Preußischen Heeres, Bd. 1 Die Infanterie-Regimenter im Jahre 1806, Weimar 1902, S. 2.

[2] Duvernoy, Die Ausbildung und Erziehung des Preußischen Soldaten unter Friedrich dem Großen, in: Militärwochenblatt 1899, S. 153.

[3] Zitiert nach Kluth, Die Ehrauffassung im preußischen Heer des 18. Jahrhunderts, a. a. O., S. 161.

[4] Friedrich der Große am 05.01.1758 an Jakob Friedrich v.Bredow, Chef von K 9, Priesdorff, Soldatisches Führertum, a.a.O., Bd. 1, S. 454.

[5] Vgl. hierzu kgl. Schreiben an General-Major Johann Georg v. Lestwitz vom 15.08.1746, Priesdorf, Soldatisches Führertum, a.a.O., Bd. 1, S. 321 ff..

[6] Schreiben vom 11.11.1767 an Paul Joseph Malachow v. Malachowsky, Chef von H 7, Priesdorff, Soldatisches Führertum, a.a.O., Bd. 1, S. 466.

[7] Droysen (Hrgb.), Herzog August Wilhelm von Braunschweig-Bevern, Versuch und Auszug einer Geschichte der Churfürstlich Brandenburgischen und nachherigen Königlich Preußischen Armee, Berlin 1886, S. 170.

General der Infanterie August Wilhelm Herzog von Braunschweig (+ 1781, Chef vom IR No. 7). Zeichnung von Adolph von Menzel.

Das Risiko in einer kriegerischen Auseinandersetzung getötet zu werden stieg für den altpreußischen Offizier unter der Regentschaft Friedrichs des Großen angesichts der zahlreichen Feldzüge rapide. Dies wird auch in den überlieferten Abgangslisten deutlich. So verzeichnet das Regimentsbuch des Infanterie-Regimentes No. 8 (Stettin) an Kriegsverlusten in der Zeit von 1713- 1783 insgesamt 31 Offiziere, die meisten in den Schlesischen Kriegen: z. B. Mollwitz (1741) 1, Leuthen (1757) 2, Prag (1757) 8, Hochkirch (1758) 3, Torgau (1758) 12. Beim Infanterie-Regiment No. 5 (Magdeburg) sind es in der Zeit von 1713 bis 1771 39 kriegsbedingte Abgänge (1 davon in Gefangenschaft), auch hier fordert Torgau die meisten Opfer (11). Die Zahl der Gefallenen war aber allgemein sehr hoch [1]. Insgesamt beziffert der König selbst den Abgang an Offizieren im 7jährigen Krieg - neben 31 Generalen und 161 Stabsoffizieren - auf 1500 [2], ein Verlust, von dem sich der preußische Adel im 18. Jahrhundert nie mehr erholt hat.


[1] Laut Jany und anderen Quellen hatte die preußische Armee an Ausfällen von Offizieren bei Mollwitz (1741) 191, Chotusitz (1742) 61 (einschließlich der schwer- und leicht verwundeten und vermißten Offiziere [1]), Hohenfriedeberg (1745) 183, Soor (1745) 145, Kesselsdorf (1745), Lobositz (1756), Prag (1757) 401, Kolin (1757) 392, Roßbach (1757) 7, Leuthen (1757) 223, Zorndorf (1758) 355, Hochkirch (1758) 246, Kunersdorf (1759) 569, Liegnitz (1760) 13 und Torgau (1760) 649 (davon 68 tote Offiziere) zu beklagen.

[2] Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., Bd. II., S. 349.

Generalfeldmarschall Curd Christoph Graf von Schwerin (1684 - 1757, gefallen vor Prag), Zeichnung von Adolph von Menzel.

Unregelmäßigkeiten und Verfehlungen durch Offiziere wurden streng bestraft. Körperliche Züchtigungen erfolgten allerdings nur bei Offizieranwärtern, und zwar niemals mit dem Stock, sondern mit einer besonderen - flachen - Fuchtelklinge. Die Palette der möglichen Strafen für Offiziere reicht vom Arrest, Festungshaft, Geldstrafen ( z. B. bei Jagdvergehen), Verlust des Traktaments auf Zeit, Kassation (zwangsweiser Abschied) bzw. infame Kassation (= unehrenhafte Entlassung aus dem Armeedienst). Körperliche Strafen erfolgten durch Erschießung oder Erhängen. Arrest war nicht ehrenrührig und drohte einem Kommandeur einer Kompanie bereits, „wenn künftig ein Kerl im Zuge nicht ordentlich marschiret“ (Parolebefehl vom 21.03.1781, No. 23, Berlin). Desertion war in erster Linie ein Problem, das die Mannschaften betraf, es gab aber auch vereinzelt fahnenflüchtige Offiziere [1]. Innerhalb von 63 bzw. 80 Jahren verloren z. B. die Infanterie-Regimenter No.  5 (Magedeburg) bzw. No. 8 (Stettin) 1 bzw. 8  Offiziere durch Fahnenflucht, zumeist sehr junge Offiziere. Desertierte ein Offizier und war sein Aufenthaltsort bekannt, so sollte ihn der Regimentskommandeur unter Fristsetzung herbeizitieren, kam der Deserteur dieser Aufforderung nicht nach oder war sein Aufenthaltsort nicht zu ermitteln, so wurde er in Abwesenheit verurteilt, sein Bildnis "an den Galgen gehangen" und sein Vermögen fiel an die Invalidenkasse. Gleichzeitig verlor er alle Ehren und Würden, seine Verwandtschaft durfte ihn bei schwerer Strafe nicht finanziell unterstützen. Daneben konnten auch Strafen über ganze Einheiten verhängt werden, wenn diese durch Fehlleistungen auffielen [2]. Solche Kollektivstrafen trafen vor allem die ostpreußischen Regimenter (wegen ihres Verhaltens in der Schlacht von Zorndorf, 1758) und die von der Kapitulation von Maxen (1759) betroffenen Einheiten.  Noch 1772 verweigert der König einem Kapitän die Beförderung zum überkompletten Major mit der Begründung:“Das Regiment ist beständig vohr den Fendt gelaufen, und muß er nothwendig allerwegens mit gelaufen seindt, ich avansire die Officiers die den Feindt geschlagen haben, aber nicht diejenigen, die nirgendt sich gehalten haben“ [3].  Es gibt eine Fülle von vergleichbaren Beispielen zur Beurteilung militärischer Leistung durch Friedrich den Großen, die  insgesamt ein ausgeprägtes Leistungsdenken belegen. Das hohe Anforderungsprofil wurde nicht nur gegenüber dem Offizierkorps schlechthin, sondern auch gegenüber der Generalität konsequent durchgesetzt und bei Fehlleistungen schützte selbst die Zugehörigkeit zum königlichen Hause nicht vor entsprechenden Konsequenzen  [4].      


[1] Eine "Circular-Ordre vor alle Chefs und Commandeurs derer Regimenter wegen der Desertion von Officiers" vom 12.06.1743 wendet sich gegen dieses Übel.

[2] Urlaubsverweigerung, weil ein Regiment bei einer Revue schlecht abschnitt, vgl. Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., 1. Urkundenbuch, S. 101.

[3] Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., 2. Urkundenbuch, S. 231, vgl. auch Jany, Geschichte, a. a. O., Bd. III., S.  10.

[4] Zu dieser Thematik wird insbesondere verwiesen auf: Wolfgang Lotz, Kriegsgerichtsprozesse des Siebenjährigen Krieges in Preussen, Frankfurt/ Main 1981, aufschlußreich ist auch das bei Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., Bd. II., S. 423 ff. abgedruckte Protokoll des Verhörs des Generals v. Finck über sein Verhalten im Zusammenhang mit der Kapitulation von Maxen.

Friedrich der Große zu Pferde (1775). Von D. Chodowiecki (1726-1801) Entnommen aus: Das Bildnis Friedrich des Grossen, Zeitgenössische Darstellungen. Berlin/ Leipzig 1942, S. Tafel 50.

In dem politischen Testament von 1752 äußert sich Friedrich der Große unter der Überschrift "Belohnungen für Offiziere" zur Versorgung der Offiziere: "Wir haben nicht genug Mittel, die nöthig wären für die Belohnung der Offiziere, die sich ausgezeichnet haben. Die Orden sind: der schwarze Adlerorden, der nur den Generallieutenants zusteht und der Orden Pour le merite. Aber beide bringen keinen Pfennig ein. Die Pensionen sind: in der Domänenkasse ungefähr 25000 Taler und 40 Amtshauptmannschaften, deren jede 500 Taler einbringt. Ich habe die geistlichen Stifter in Schlesien beauftragt, einige Pensionen für die Offiziere auszuzahlen; ich habe darüber hinaus in allen Domkapiteln Pfründen zu vergeben sowie einige Gouvernementsposten. Aber, um die Wahrheit zu sagen, alle die verschiedenen Pfründen geben zwar so viel, daß man anständig davon leben kann, aber nicht genug, damit die Offiziere und Generäle für ihre Familien ein Auskommen fänden. Das wäre indessen nicht nur für eine Zahl von verdienstvollen, aber wenig mit Glücksgütern gesegneten Militärpersonen zu wünschen, sondern auch für den Staat selbst wäre es ehrenvoll, die geleisteten Dienste reichlich zu belohnen. Dann könnten in den Familien die Enkel der jetzt Lebenden sagen: diesen Besitz hat unser Großvater erworben, als er dem Vaterlande diente"[1]. Die Versorgung der aus dem aktiven Militärdienst ausscheidenden Offiziere war ungenügend. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage existierte nicht, die Gewährung von Versorgungsbezügen war eine reine Gnadensache, zumeist leistungsbezogen und bedarfsorientiert. Friedrich der Große hatte zwar Favoriten, aber ein Günstlingswesen ohne Bezug auf Qualifikation ist nicht auszumachen. Im Einzelnen gab es die Möglichkeit der
1) Gewährung von Pensionen (Generale erhielten 1000 - 1500, Stabsoffiziere 200 - 500, Hauptleute 200 Taler und die subalternen Offiziere behielten ihren Sold), 2) Verleihung von Amtshauptmannschaften und Stiftspräbenden. Mit königlicher Genehmigung konnten diese auch veräußert werden, 3) Anstellung im Zivildienst, z. B. als Oberforstmeister, Forstmeister, Forstrat, Postmeister, Zollinspekteur, Salzfaktor, Rendant, Landrat oder im Steuer- und Münzfach, 4) Versetzung in ein Landregiment oder in eine Garnisoneinheit. Nach 1786 dienten die Depotbataillone und die Invalidenkompanien zur Aufnahme der nicht mehr felddienstfähigen Offiziere, 5) Zuweisung eines neuen Wirkungskreises als Gouverneur oder Festungskommandant.


[1] Zitiert nach: Dietrich, Rudolf, Politische Testamente der Hohenzollern, München 1981, S. 228, vgl. hierzu auch: E. Schnackenburg, Das Invaliden- und Versorgungswesen des brandenburgisch-preußischen Heeres bis zum Jahre 1808, Berlin 1889, S. 95 ff. 

Friedrich der Große von Johann Heinrich Christian Franke (1763). Entnommen aus: Das Bildnis Friedrich des Grossen, Zeitgenössische Darstellungen. Berlin/ Leipzig 1942, S. Tafel 42.

Bereits unter dem Vater Friedrichs des Großen begann sich der Offizierstand als ein gleichartiger Stand zu begreifen und grenzte sich vom zivilen Stand ab. Der Schwertadel war sich seiner privilegierten sozialen Stellung in der Gesellschaft sehr wohl bewußt. In den Gravamina des Jahres 1740 beschwerte sich z. B. der uckermärkische Adel über die Überheblichkeit der Offiziere, aber auch die Magdeburger Stände klagten darüber, „dass der Soldatenstand nicht in seinen Grenzen gehalten würde“. In der Literatur werden aber die Intessengegensätze zwischen dem Offizierkorps als in sich geschlossener Berufsgruppe und dem sonstigen zivilen Adel häufig negiert, vielmehr sogar eine personelle Identität zwischen Junker und Kompanieinhaber angenommen und hieraus eine völlige Übereinstimmung der Klasseninteressen abgeleitet.  In Widerspruch zur Theorie "Gutsherr = Kompanieinhaber" [1] steht z. B. der Nachweis der provinziellen Herkunft der Kapitäns durch Bleckwenn für die Zeit von 1733 bis 1740 [2]. Der These Bleckwenns scheinen allerdings auf dem ersten Blick die Angaben Martinys zu widersprechen, dass die meisten gutsbesitzenden Offiziere in der Kurmark auch dort garnisonierten [3]. Diese Information sagt jedoch noch nichts über das lokale Verhältnis der etwaiger Güter zu den maßgeblichen Ersatzbezirken aus,  und dies ist für den kritischen Ansatz von Büsch die maßgebliche Frage. Laut Martiny dienten die Offiziere durchschnittlich nur bis zum Lieutenant oder Hauptmann/Rittmeister und gingen, sobald sie ein Gut erbten und es selbst bewirtschaften wollten, häufig auf das Land zurück. Das Gros der längerdienenden Offiziere setzte sich demnach aus landbesitzlosen Adligen oder Besitzern recht kleiner Güter zusammen. Dies dürfte auch für die anderen Provinzen ein allgemeiner Zustand gewesen sein. Hierfür spricht auch der Umstand, dass die etwa 20000 Adelsfamilien die Zahl der Rittergüter um rund das Dreifache überschritten [4]. Diejenigen Offiziere aber, die zugleich Gutsbesitzer waren, hatten sich primär um ihre dienstlichen Belange zu kümmern. So schrieb Friedrich der Große am 30.08.1779 an General von Dalwig: "Nur mehr auf das Regiment gedacht und nicht aufs Guth gegangen; denn das statuire ich nicht: Entweder rechter Soldat oder Landedelmann, denn die Herren gehen nicht zusammen" [5]. Andererseits wurden Abschiedsgesuche von Offizieren, die sich ihren Gütern widmen wollten, vom König mißbilligt und abgelehnt [6]. Diese Belege sprechen für eine bewußte Trennung der dienstlichen und privaten Wirkungsbereiche nicht nur für Beamte [7], sondern auch für Offiziere [8].


[1] Büsch Otto,  Militärsystem und Sozialleben im alten Preußen 1713 - 1807, Berlin 1962, insbesondere S. 25, 30, 71, 72.

[2] Bleckwenn, Hans, Altpreußischer Militär- und Landadel, in: Zeitschrift für Heereskunde, Nr. 3290/ 321, S. 93 ff. 

[3] Martiny, Die Adelsfrage in Preussen vor 1806 als politisches und soziales Problem. Erläutert am Beispiele des kurmärkischen Adels. Stuttgart-Berlin 1938,  S. 37.

[4] Schieder, Theodor, Friedrich der Große a. a. O. S. 75.

[5] Priesdorff, Soldatisches Führertum, a. a. O., Bd. II., S. 33.

[6] Vgl.: Preuß, Friedrich der Große, a. a..O., Bd. IV. S. 303 f. und Jany, Geschichte, a. a. O., Bd. III. S. 417.

[7] Laut Schmoller waren die z. B. die Landräte in Magdeburg märkischen Ursprungs, vielfach gewesene Offiziere (Schmoller, Gustav, Preussische Verfassungs-, Verwaltungs- und Finanzgeschichte, Berlin 1921, Bd. II., S. 155).

[8] Vgl. u.a.: Preuß, Friedrich der Große, a. a. O., 2. Urkundenbuch,  S. 223.

Friedrich der Große zu Pferde mit Gefolge. Von D. N. Chodowiecki (1726-1801). Entnommen aus: Das Bildnis Friedrich des Grossen, Zeitgenössische Darstellungen. Berlin/ Leipzig 1942, S. Tafel 49.

Das Verhältnis Friedrichs des Großen zum Offizierkorps war schwierig und durchaus ambivalent. Auf der einen Seite lassen zahlreiche Schreiben die Anteilnahme des Königs an den persönlichen Geschicken der Generalität und der nachgeordneten Offiziere erkennen, es gibt viele Beispiele für Gnadenbeweise (auch für Hinterbliebene von Offizieren). Auf der anderen Seite präsentiert sich der König als Dienstvorgesetzter mit rücksichtsloser Strenge und zeichnet sich durch einen abrupten Wechsel von Gnade und Ungnade aus. Nach 1763 nimmt die Ferne des mit dem Wiederaufbau des Staates ausgelasteten Monarchen zum Offizierkorps zu, bereits ab 1759 unterzeichnet er nicht mehr die Patente der Sekondelieutenants und Fähnrichs.  Zudem schiebt sich zwischen dem König und den Offizieren der Regimenter die Institution der Generalinspekteure. Aber bei den jährlich stattfindenen Spezialrevuen und Herbstmanövern bestand für die Offiziere nach wie vor die Möglichkeit, Friedrich den Großen von Angesicht zu Angesicht zu erleben. Mit zunehmenden Alter nimmt die Härte des Königs zu, dessen patriarchialisches Verhältnis zu seinem von einem transformierten Vasallentums geprägten bodenständigen Offizierkorps nun in Einzelfällen despotische und mitunter zynische Züge zeigt. Friedrich der Große ist in der Armee nicht ohne Kritiker geblieben und insbesondere um seinen im 7jährigen Krieg als Feldherr erfolgreichen Bruder Prinz Heinrich von Preußen organisiert sich eine gewisse Opposition. Zudem gab es im Offizierkorps durchaus Parteiungen, Schmettau berichtet:  „Der König wachte zwar beständig wider die Entstehung von Partheyen in seiner Armee; dennoch aber blieb es unmöglich, den Einfluß des Fürsten von Dessau und Schwerins, als alter berühmter Krieger, gänzlich zu hindern. Beide Feldherren waren einander durchaus entgegen gesetzt. Der sanfte, menschenfreundliche Charakter Schwerins, seine Humanität, sein einnehemendes Äußere, sein gebildeter gesellschaftlicher Umgang, stachen gegen das rauhe, blos kriegerische, etwas harte Betragen des Fürsten zu dessen Mißfallen ab, und machten ihm jeden Freund Schwerins verhaßt. Er und seine Anhänger benutzten daher alle Gelegenheiten, um den König wider den Feldmarschall aufzubringen. Und dergleichen fanden sich unterschiedlich....“ [1]. Trotz unterschwelliger Kritik und Parteiungen im Offizierkorps blieb der König für das Offizierkorps die überragende Leitfigur.           


[1] Schmettau, Graf v., Lebensgeschichte des Grafen von Schmettau. Von seinem Sohne dem Hauptmann Grafen v. Schmettau. Berlin 1806, Bd. 1, S. 291/ 292.

Der König Friedrich II stehend vor dem sitzenden General Ziethen. Originaler zeitgenössischer Kuoferstich nach D. N. Chodowiecki (1726-1801).

Dreiundvierzig Jahre nach dem Hubertusburger Frieden und zwanzig Jahre nach dem Tode Friedrichs des Großen ging das mit internationalem Renommee und hohem Selbstgefühl ausgestattete altpreußische Heer in der Auseinandersetzung mit dem französischen Kaiserreich auf den Schlachtfeldern Thüringens unter, wobei insbesondere die Folgeereignisse der Doppelschlacht von Jena/ Auerstedt nur als Desaster bezeichnet werden können. Die Zeitgenossen und die Nachwelt haben in der Hauptsache der adligen Kriegerkaste die Hauptschuld an dem Versagen des traditionsgeleiteten Kriegsinstrumentes des altpreußischen Staates zugewiesen. Diese Kritik greift zu kurz. Zu den  manigfaltigen Ursachen der Katastrophe von 1806/07 gehört allerdings auch eine bedingte Haltungskrise des Offizierkorps vor allem in den höheren Rängen. Auch in diesem historischen Beispiel haben sich die militärischen Eliten als unfähig erwiesen, eigene Defizite zu erkennen und veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Wurzeln des Niederganges reichen bis in die friderizianische Zeit zurück, wo bereits im Bayerischen Erbfolgekrieg (1778/79) Schwächen deutlich sichtbar wurden. Das Gros der Versäumnisse datiert aber aus der postfriderizianischen Zeit. Das letztendliche Debakel bedeutete jedoch zugleich die Chance für einen schmerzhaften Neuanfang. Zu diesem Zeitpunkt gehörte jedoch der friderizianische Typus des Offiziers endgültig der Vergangenheit an.               

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