Die fürstbischöfliche Zeit im Zeichen des Absolutismus (1661 – 1802). 2. Teil Das 18. Jahrhundert.
Nachfolgend wird die Entwicklung des Militärs im Hochstift im 18. Jahrhundert bis zu dessen Auflösung zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgezeigt, gleichzeitig werden aber auch die Verhältnisse in Münster als Garnisonsstadt dargestellt.
Der Bestand an Truppen im 18. Jahrhundert im Wandel.
Die Armee des Fürstbistum Münster setzte sich aus dem stehenden Heer und der Landwehr zusammen.
Letztere wurde durch das landesherrliche Edikt vom 07.04.1633 ins Leben gerufen, allerdings war militärisch im Grunde wertlos.
In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts zählte die fürstbischöfliche Armee 7 Infanterie-Regimenter, 1 Landregiment, 2 Kavallerie-Regimenter und 1 Artillerie-Abteilung.
Ein Infanterie-Regiment zählte umfasste 8 Kompanien mit einer jeweiligen Stärke von ca. 50 Mann. Insoweit zählte das Regiment 400 Mann, im Krieg verdoppelte sich dieser Mannschaftsbestand.
Jede Kompanie hatte drei Offiziere, und zwar den Kapitän und Kompanieführer, den Leutnant und den Fähnrich.
Die Leibkompanie führte anstatt des Regimentsinhabers ein älterer Offizier. Zur Leibkompanie gehörten auch weitere Stabs-Personen.
Jede Kompanie hatte an Unteroffizieren einen Feldwebel, einen Fourier und Feldschwerer, zwei Korporäle sowie zwei Tambours oder einen Pfeifer und einen Tambour.
Bei der Leibkompanie konnten noch Hoboisten hinzu kommen.
Im Jahr 1744 wurde der Kopfbestand der Kompanien (auf 100) verstärkt, aber 1750 waren es wieder nur 50 Mann. Die Grenadier-Kompanie hatte 64 Mann.
Die Sollstärke der Regimenter wurde in der Praxis aber häufig nicht erreicht.
Das Landregiment soll 10 Kompanien umfasst haben.
Ein Kavallerie-Regiment hatte nur 6 Kompanien mit einer jeweiligen Stärke von ca. 40 Mann. Davon war aber nur ein kleiner Teil beritten.
Die Anzahl und die Verteilung der Offizieren entsprach bei der Kavallerie den Verhältnissen wie bei der Infanterie.
Im Übrigen gab es je Kompanien einen Wachtmeister und einen Trompeter. Die Leibkompanie hatte einen Pauker.
Die Artillerie-Abteilung hatte nur ca. 100 Mann.
Die Artillerie-Abteilung soll über 200 schwere Geschütze gehabt haben.
Im Jahre 1781 bestand die Artillerie-Abteilung aus einem Oberst, einem Oberstleutnant, einem Oberstwachtmeister, zwei Hauptleuten, fünf Leutnants und drei Fähnrichen.
Dazu kamen 6 Stückjunker, 4 Kadetten, 12 Feuerwerker, 6 Bombardiere, 23 Kanoniere, ein Rüstmeister, einem Feldscher, ein Zimmermeister, ein Faßbinder und 1 Fourierschütze.
Nach 1763 wurden in Münster keine Geschütze mehr produziert, die vorhandene Geschütze galten bald als veraltet. Sie wurden nach und nach verkauft. Im Jahr 1785 gab es noch 68 Geschütze.
Im Jahre 1799 war (nach Zeigert) nur noch die Hälfte davon einsatzbereit.
Johann Conrad Schlaun (* 05. 06.1695 in Nörde als Johann Conrad Schluen; † 21. 10.1773 in Münster)
Unter Bezugnahme auf die besonders gute münsterische Artillerie soll bereits an dieser Stelle Johann Conrad v. Schlaun erwähnt werden.
Schlaun war nicht nur ein bedeutsamer Artillerie- und Ingenieur-Offizier, sondern auch ein bedeutender Baumeister des westfälischen Barocks.
Schlaun begann seine Militärische Karriere im hannoverschen Dienst. Hier wurde er Fähnrich und zum Vermessungsingenieur ausgebildet.
Anschließend wechselte Schlaun in münsterische Dienste, zunächst bei einem Infanterie-Regiment als Leutnant. Im Jahr 1720 wurde er Kapitän-Leutnant der Artillerie, wechselte also die Waffengattung.
Nach einer längeren Studienreise setzte Schlaun seine Karriere im münsterischen Militär fort und wurde 1726 zum Major, 1728 zum Obristleutnant, 1733 zum Oberst und Kommandant der münsterschen Artillerie, 1745 zum Generalmajor und schließlich 1750 zum Generalgouverneur von Meppen befördert.
Gleichzeitig entwickelte sich Schlaun zu einem bedeutsamen Baumeister und wurde schließlich 1729 Nachfolger von Pictorius als Landbauingenieur des Hochstifts Münster.
Unter dem streitbaren Fürstbischof Bernhard von Galen betrug die münsterische Heeresstärke bis zu 25000 Mann, die häufig genannte größere Kopfstärke (bis zu 60000 Mann) erscheint zu hoch.
Nach dem Frieden vom Nimwegen wurd e die münsterische Armee deutlich reduziert, und zwar auf 4370 Mann (11 Kompanien Reiter und 37 Kompanien Fußvolk).
Um 1700 bstand das münsterische Militär nur noch aus 3151 Mann, erreichte dann aber noch einmal eine Kopfstärke von über 6000 Mann.
In der ersten Hälfte des 18 Jahrhunderts betrug die Heeresstärke nach Diembach maximal zwischen 3800 bis 4000 Mann.
Die Kriegsstärke war bzw. sollte etwa doppelt so stark (sein).
Die einzelnen Regimenter wurden von Obristen oder Generäle angeführt und wurden - wie im 18. Jahrhundert üblich - nach ihren Inhabern benannt.
Insofern wechselten die Namen der Truppenteile auch bei einem Wechsel des Regimentschefs.
Im Österreichischen Erbfolgekrieg (1744) praktizierte das Fürstbistum Münster eine bewaffnete Neutralität.
Im Siebenjährigen Krieg (1756 – 63) waren münsterische Truppen (gegen Preußen) an kriegerischen Aktionen beteiligt, fochten aber mit wenig Erfolg.
Der Einsatz münsterischer Truppen im Siebenjährigen Krieg (1756-63).
Die münsterischen Truppen des Fürstbistums Münster kämpften im Siebenjährigen Krieg (1756–1763) auf der Seite der anti-preußischen Koalition, blieben dabei jedoch weitgehend erfolglos und gerieten früh in schwere militärische Verluste.
Das Fürstbistum stand unter dem Einfluss des Kölner Kurfürsten und orientierte sich militärisch gegen Preußen und dessen Verbündete (Großbritannien-Hannover). Die münsterischen Kontingente agierten glücklos.
Ein drastischer Tiefpunkt ereignete sich am 01.04.1759, als gleich zwei münsterische Regimenter bei Meiningen im Winterquartier von gegnerischen Truppen überrumpelt und vollständig gefangen genommen wurden.
Die Folgen des Krieges für das Münsterland und die Stadt Münster.
Das Münsterland und die Stadt Münster selbst wurden im Siebejährigen Kriege zum Schauplatz von Besetzungen, Durchmärschen und Belagerungen durch französische und alliierte (hannoversche/braunschweigische) Verbände.
Nachdem französische Truppen im Juli 1759 Münster eingenommen hatten, wurde die Stadt zur deren Garnison. Die katholische Bevölkerung nahm die Franzosen, die als Verbündete des Fürstbistums galten, anfangs sogar positiv auf.
Die Bürgerhäuser wurden jedoch massiv mit Soldaten belegt. Die Einwohner mussten nicht nur Wohnraum ("Naturalquartier") bereitstellen, sondern auch für die Verpflegung der Truppen aufkommen oder hohe Servisgelder (Abgaben zur Befreiung von der Sachleistung) zahlen. Die Stadtverwaltung, vertreten durch die sogenannten Billetsherren (für die Einquartierung zuständige Ratsherren), kollabierte fast unter dem bürokratischen und finanziellen Druck. Münster trug in der Folge enorme steuerliche Lasten (Schatzungen) zur Kriegsfinanzierung.
Der eigentliche Schrecken folgte aber im Herbst, als die alliierten Truppen (insbesondere Hannoveraner, Hessen und Braunschweiger unter General Imhoff und Graf zu Schaumburg-Lippe) versuchten, die Festung Münster von den Franzosen zurückzuerobern. Am 03.09.1759 eröffnete die hannoversche Artillerie ein schweres Bombardement auf die Stadt. Große Teile des Martiniviertels wurden dabei komplett in Schutt und Asche gelegt. Das geschichtsträchtige Lotharingerkloster sowie der Turm der Martinikirche brannten vollständig ab.
Die Belagerung zog sich über Monate hin, da die Franzosen im September noch einmal verstärkt worden waren. Im November wurde der Druck der Alliierten unerträglich. Am 19. 11.1759 traf eine alliierte Granate das Arsenal der Zitadelle, woraufhin das dortige Pulvermagazin explodierte und enorme Schäden im Festungsbereich anrichtete. Angesichts der Katastrophe verhandelte der französische Kommandant General Gayon die Übergabe. In der Nacht vom 20. auf den 21. November 1759 wurde auf dem nahegelegenen Schloss Wilkinghege die Kapitulation unterzeichnet. Die Franzosen erhielten freien Abzug, doch die Not der Münsteraner blieb.
Rund 200 Wohnhäuser und wichtige öffentliche Gebäude lagen nach den Ereignissen von 1759 in Trümmern. Die wirtschaftliche Kraft der Stadt war so weit erschöpft, dass Münster in diesem Jahr die selbstständige Prägung von Kupferkleingeld einstellen musste.
Entwicklung anch dem Siebenjährigen Krieg.
Nach dem Siebenjährigen Krieg wurde nicht nur die Stadt Münster entfestigt, sondern auch die Anzahl der Formationen auf 4 Infanterie-Regimenter und 1 Kavallerie-Regiment - unter gleichzeitiger Verminderung der Artillerie - reduziert.
Das Landregiment war schon vorher eingegangen.
Die nach der vorgenannten Reduzierung verbliebenen Regimenter finden wir dann auf der Grundlage von Subsidienverträgen (z. B. mit den Holländern, noch 1793) auf unterschiedlichsten Kriegsschauplätzen.
Ferner waren militärische Reichsverpflichtungen zu erfüllen. Bereits im Jahr 1681 hatte Münster 787 Mann zu Fuß und 384 Mann zu Pferde vorzuhalten. Dies führte z. B. dazu, dass Münster zeitweise seine Truppen dem Reichsheer zuführen musste, aber dann keine oder nur unzureichende eigene Truppen zur Verteidigung des eigenen Landes zur Verfügung hatte.
Die münsterischen Regimenter 1767–1803.
Nach dem Siebenjährigen Krieg wurde das münsterische Heer - wie erwähnt - drastisch verkleinert.
Aus der bisherigen Organisation mit sieben Infanterie- und zwei Kavallerieregimentern wurde nach 1767 eine wesentlich kleinere Armee. Diese umfasste nun:
4 Infanterieregimenter und
1 Dragonerregiment sowie
Artillerie.
Das Landregiment war bereits vorher weggefallen.
Der rechnerische Friedensetat lag bei ungefähr 2.300 Mann, wobei die Verbände im Frieden etwa zur Hälfte gekadert waren.
Übersicht über die vier Infanterieregimenter:
Regimentsnummer | Name um 1767/1780er | späterer Name | Bedeutung 1802 |
Nr. 1 | von Stael | von Dincklage | noch vorhanden |
Nr. 2 | Schultz / Wenge | von Wenge | in der Formationsgeschichte aufgegangen bzw. 1802 nicht mehr als selbständiges Regiment vorhanden |
Nr. 6 | Schaumburg-Lippe | wechselnde Inhaber | 1802 nicht mehr selbständig vorhanden |
Nr. 7 | Wartensleben | von Tönnemann | noch vorhanden |
Zum Ersatzwesen nach 1767.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt vor allem durch die Anwerbung von Rekruten, vor allem im Münsterland, aber auch in Rheda, Steinfurt oder Bentheim.
Die Rekruten erhielten ein Handgeld.
Es gab zeitweise auch Zwangsaushebungen (z. B. für das Landregiment) oder in Kriegszeiten.
Um die eigene Bevölkerung zu schonen bzw. dem Druck der Vervollständigung der vorgegebenen Truppenstärke nachzukommen, wurde auch im "Ausland" geworben.
Unter dem münsterischen Minister (1762 - 1780) Franz von Fürstenberg wurde versucht, die Beschaffung des Ersatzes zu reformieren (vgl. Alwin Hanschmidt, Franz von Fürstenberg als Staatsmann, Münster 1969).
Mit eine Rekrutierungsverordnung wurde eine anderer Rekrutierungsmodus angestrebt, damit sollten auch die Desertionen eingeschränkt und die Überalterung der aktiven Soldaten abgebaut werden. Ferner wollte man die Heereskosten senken. Es wurde die sogenannte Losung eingeführt. Hierbei griff man auf die "junge Mannschaft" des Landes unter Bezug auf den Milizgedanken zurück. Einheimische Soldaten schätzte man zuverlässiger als angeworbene Soldaten ein, welche häufig Deserteure anderer Armeen waren. Man wendete sich somit ab von dem Freiwillenprinzip und führte ein Losverfahren ein.
Grundsätzlich unterlagen dieser Dienstpflicht alle dienstatuglichen Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren. Die persönliche Militärdienstzeit war aber auf drei Jahre beschränkt.
Eine Stellvertretung war nicht möglich, es gab jedoch aus verschiedenen - vor allem volkswirschaftlichen - Gründen eine Reihe von Befreiungen.
Auch gab es ein Heiratsverbot, damit sich die Dienstpflichtigen nicht dem Militärdienst entziehen konnten.
Diese neue Prinzip erinnert an eine allgemeine Wehrpflicht, dies galt aber nur grundsätzlich. Die Inanspruchnahme der einheimischen Bevölkerung erinnerte an vergleichare Einrichtungen, z. B. an das 1733 in Preußen eingeführte Kantonsystem.
Die vorgenannten Reformen wandelten sich jedoch schnell zu einem Misserfolg. Als v. Fürstenberg das System um 1779 zu einer Art allgemeinen Wehrpflicht für die Landbevölkerung ausweiten wollte, stieß er auf erbitterten Widerstand der Landstände. Über diesen Konflikt stürzte er und verlor 1780 sein Ministeramt. Unter seinem Nachfolger, dem Fürstbischof Max Franz von Österreich, gab die Regierung den Forderungen der Stände nach. Bereits im Jahr 1786 wurde die Losungspflicht offiziell wieder aufgehoben. Ein dauerhafter Erfolg blieb somit der Vorläufer einer regionalen Wehrpflicht somit verwehrt, da er gesellschaftlich und politisch im Hochstift nicht durchsetzbar.
Das münsterische Edikt zur Einführung der Losung vom 16.03.1766.
Nach der Abschaffung der Losungspflicht wurde das System der freiwilligen Werbung (Zwangswerbung bzw. Söldneranwerbung) reaktiviert.
Da man die Landbevölkerung nicht mehr zwangsverpflichten durfte, musste das Militär seine Soldaten wieder gegen Handgeld auf dem freien Markt anwerben. Weil die Anwerbung ausländischer Söldner extrem teuer war und die Landstände - die den Haushalt kontrollierten - kein Geld für ein großes Stehendes Heer bewilligen wollten, wurde die Armee radikal zusammengestrichen. Im Frieden war ein Großteil der Truppen nur nochRumpfeinheiten.
Klaus Hell bewertet diese Rückkehr zum Freiwilligenprinzip wie folgt: "Ob die bei der Wiedereinführung der Anwerbung Freiwilliger den Untertanen auferlegte Abgabe als dem unter Umständen in natura zu leistenden Dienst gleichwertig anzusehen ist, kann nicht beurteilt werden, weil Angaben über die Zahl der den Auslosungen unterworfenen Männer fehlen und deshalb irgendeine Aussage über die Wahrscheinlichkeit, eines der Lose "SOLDAT" zu ziehen, nicht möglich ist. Daß bei der Auseinandersetzung um die Rückkehr zur Anwerbung Freiwilliger die gleiche Argumentationsfigur wie zuvor bei der Einführung von Konskription und Losung, nämlich eine wegen Entweichens der Untertanen stattfindende "Entvölkerung" des Landes, verwendet wurde, mag ein zeitloses Beispiel dafür sein, daß bei politischen Auseinandersetzungen die Qualität der angeführten Argumente von nach geordneter Bedeutung ist, solange sich damit der angestrebte Zweck erreichen läßt" Derselbe, Von der Aushebung Entbehrlicher über Konskription und Auslosung Dienstpflichtiger zur Anwerbung Freiwilliger im Militärwesen des Fürstbistums Münster von 1763 bis 1786, in: Westfalen 1999, S. 57 ff.).
Bei der Musterung Ende Mai 1785 betrug die Ist-Stärke der vorgenannten vier Infanterieregimenter zusammen 1.377 Mann. Das entsprach 94 % der Sollstärke.
Das widerlegt bereits eine mögliche Vorstellung, die Armee sei nach dem Siebenjährigen Krieg praktisch nur noch eine Ansammlung von Restbeständen gewesen.
Aber die Personalfluktuation war enorm, und zwar:
Zwischen Mai 1785 und Mai 1786n schieden 573 Soldaten = 42 % aus, gleichzeitig wurden aber 672 Freiwillige angeworben.
Bei der nächsten Musterung waren davon nur noch 594 tatsächlich im Dienst, darunter 236 Ausländer = 40 %. 69 der neu Geworbenen waren bereits desertiert.
Noch ein Jahr später waren von den im ersten Jahr angeworbenen Freiwilligen nur noch 491 = 73 % vorhanden.
Das Problem war demnach nicht unbedingt, Soldaten überhaupt zu bekommen, sondern sie dauerhaft im Dienst zu halten.
Heereskosten.
Auch diese kleine Armee war nicht billig. Im ersten Werbejahr bis Mai 1786 wurden insgesamt 9.539 Reichstaler aufgewendet, darunter 1.600 Taler Vorschuss an die Regimenter.
Die 1786 ausgeschriebenen Werbegelder brachten 22.159⅓ Reichstaler.
Bis Dezember 1788 waren aber bereits 27.408 Reichstaler 22 Schilling 8 Pfennig aus der Werbekasse ausgegeben worden.
Zusätzlich mussten die Landstände erneut Gelder bewilligen.
Zur Unterbringung der Soldaten allgemein und insbesondere in der Stadt Münster.
In Münster gab es seit der Niederlage der Stadt Münster im Kampf mit dem Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen stest eine starke Garnison. In der Zitadelle war nur ein Teil der Soldaten untergebracht. Darüber hinaus gab es keine Kasernen. Insoweit war die Unterbringung der Soldaten in Bürgerquartiere erforderlich.
Diese mussten von den Brügern ohne Entschädigung in ihren Häusern aufgenommen werden, allerdings betraf die Einquartierung in Bürgerhäuser nur die Unteroffiziere und die Gemeinen. Betroffen waren auch nur die "schatzpflichtigen" Häuser. Nicht zu den "schatzpflichtigen" Häusern gehörten Liegenschaften im Rahmen der Immunitäten, der Geistlichkeit , des Adels und des Militärs selbst. Näheres zu den Befreiungen von der Quartierslast folgte aus einem Regelwerk vom 16.05.1683.
Offiziere mussten sich selbst um eine Unterbringung bemühen. Für diese mussten aber die Bürger ein Abgabe tragen., der sogeannte "Service-Support". Verwaltet wurden diese Gelder von der Landpfennigkammer.
Es gab ein abgestuftes System der Quartierslast., und zwar jeweils ganzer, halber oder viertel Dienst. Aus dem ganzen Dienst folgte z. B. die Verpflichtung eine ganze Soldatenfamilie aufzunehmen.
Die Quartierslast war auch inhaltlich bestimmt. Die zur Verfügung gestellte Unterkunft musste angemessen sein. Die Kamer durfte nicht zu klein sein und musste ein Bett aufweisen. Ferner musste der Hauswirt auch Material zum Heizen und Vorrichtungen für Licht zur Verfügung stellen.
Im Einzelfall bestand die Möglichkeit, sich von der Quartierslast loszukaufen. Für dieses Geld mussten sich die nicht einem Haus zugewiesenen Soldaten dann selbst ein Quartier besorgen. Meist betraf diese verheiratete Soldaten.
Die Unterbringung der Soldaten erfolgte in "Cantons", in denen die einzelnen Kompanien möglichst gemeinsam untergebracht waren. Dies war erforderlich, damit im Alarmfall sofort eine gewisse Ordnung gewährleistet war.
Die Praxis der Einquartierung folgte genauen Vorgaben, geregelt in einer Instruktion vom 17.05.1765. Zuständig hierfür war eine eigene Kommission, die eine Liste der Quartier- und Servisgeber erstellte. Der städtische Magistrat hingegen hatte für ausreichende Quartiere zu sorgen. Der Bedarf folgte aus der Soll- und Effektivstärke der Truppe. Die Zuweisung erfolgte durch den Magistrat mit sogenannten "Billets". Die Verteilung der Quartierslast sollte gerecht erfolgen. Quartierwechsel konnten nur in Ansprache zwischen dem Regimentsinhaber und dem Magistrat erfolgen. Kam es hierbei nicht zu einer Einigung, hatte die vorgenannte Kommission zu entscheiden.
Für das Jahr 1764 sind für die Stadt Münster 1210 Häuser überliefert, die eine Quartierslast traf.
Diese verteilte sich nach Diembach auf die einzelnen Leihschaften wie folgt:
Aegidii-Leischaft: 116 Häuser mit einem ganzen Dienst, 73 Häuser mit einem halben Dienst und 57 Häuser mit einem viertel Dienst.
Ludgeri-Leischaft: 88 Häuser mit einem ganzen Dienst, 77 Häuser mit einem halben Dienst und 45 Häuser mit einem viertel Dienst.
Lamberti-Leischaft: 65 Häuser mit einem ganzen Dienst, 34 Häuser mit einem halben Dienst und 124 Häuser mit einem viertel Dienst.
Martini-Leischaft: 99 Häuser mit einem ganzen Dienst, 21 Häuser mit einem halben Dienst und 20 Häuser mit einem viertel Dienst.
Liebfrauen-Leischaft: 54 Häuser mit einem ganzen Dienst, 48 Häuser mit einem halben Dienst und 102 Häuser mit einem viertel Dienst.
Jüdefelder-Leischaft: 34 Häuser mit einem ganzen Dienst, 60 Häuser mit einem halben Dienst und 84 Häuser mit einem viertel Dienst.
Damit gab es insgesamt 456 Häuser mit einem ganzen Dienst, 313 Häuser mit einem halben Dienst und 441 Häuser mit einem viertel Dienst.
Die Häuser mit einem halben Dienst nahmen in der Regel die ledigen Soldaten auf. Die Häuser mit einem viertel Dienst waren Liegenschaften der ärmeren städtischen Bevölkerung. Diese Häuser waren häufig für eine Belegung ungenügend. Die einzelnen Häuser wurden hinsichtlich ihrer Qualität bewertet, und zwar als gut oder nur passabel oder als schlecht. Letztere hatten z. B. kein Fenster oder kein brauchbares Bett oder ein zu niedrige Kopfhöhe. So gab es Quartiere, wo die Soldaten nur auf Brettern zwischen den Dachbalken zu schllafen hatten. Es kam aber auch vor, dass die Soldaten ihre eigentliche Kammer untervermieteten und deshalb (aus Eigennutz) die schlechtere Schlafstatt akzeptieren.
Für die gesamte Garnison der Stadt Münster wurde ein Bedarf von 1002 Quartiere angegeben. Diese Zahl konnte nicht ganz gedeckt werden. Aus diesem Grund wurde auch die aus Sicht des Militärs zu große Zahl an Befreiungen von der Quartierslast beklagt. In diesem Zusammenhang wurde auch (1766) das Fehlen von Kasernen angesprochen.
Im Jahr 1777 werden für die Stadt Münster insgesamt 1994 Häuser gelistet, von denen nur 1162 quartierpflichtig waren. Hiervon bezahlten aber 361 Haushalte einen Servis. Für eine wirkliche Belegung mit Soldaten blieben desghalb nur 801 Häuser übrig. Hiervon gehörten aber 462 Häuser mit einem viertel Dienst, die nur eingeschränkt für eine Einquartierung taugten. Durchschnittlich kamen zwei Soldaten auf jedes Quartier.
Die Zahl der vorhandenen Quartiere stieg aber im Laufe der Zeit an, so gab es 1795 insgesamt 1514 Häuser, die quartierpflichtig waren.
Quelle: die Darstellung folgt insbesondere den Ausführungen in der Magisterarbeit von Thomas Diembach (1990).
Zur Sozialstruktur des münsterischen Militärs.
Zur Herkunft und sozialen Zusammensetzung des münsterischen Militärs ist in der genannten Magisterarbeit von Thomas Diembach zum Militär des Hochstifts Münster im Zeitalter des Absolutismus das Nachfolgende zu lesen:
"Da sich die Mannschaft aus Deserteuren und aus Leuten, die in anderen Erwerbszweigen nicht unterkommen konnten, zusammensetzte und außerdem sehr schlecht bezahlt wurde, galten die einfachen Soldaten in der bürgerlichen Gesellschaft der Stadt als Gesindel. Bis zur Fürstenbergschen Reform hatte das münsterische Militär wohl auch so etwas wie einen Strafanstaltscharakter, da ein zur Zuchthausstrafe Verurteilter bei Bedarf auch unter die Soldaten gesteckt werden konnte. Es ist zu vermuten, dass sich das Ansehen der einfachen Soldaten nach Einführung der Losung besserte, da das Heer nun im Wesentlichen aus der einheimischen Landbevölkerung bestand. Das Recht der verabschiedeten Soldaten lebenslang ihre alte Regimentsuniform zu tragen, weist darauf hin".
Diese Aussagen werden auch von Haas-Tenkhoff und Hanschmidt bestätigt bzw. Diembach bezieht sich auf diese Autoren. Nach Haas-Tenkhoff "waren (die Rekruten) zum Teil Leute, die keinen besseren Erwerbszweig gefunden hatten, anderseits solche, denen das bäuerliche oder kleinbrügerliche Leben als zu eintönig erschien. Die Hauptmasse der Engagierten bestand aus Deserteuren. Bei der Vielzahl und Kleinheit der deutschen Länder war es für den Soldaten nicht allzu schwer, die Truppe zu verlassen, bei welcher er Dienste genommen hatte. Das zu erwartende Handgeld lockte, und der Wechsel geschah schnell genug. Die alte Uniform wurde abgelegt und dafür die Montur des Landesherrn angezogen, dem man sich nunmehr verpflichtet hatte". So desertierten nach Diembach z. B. im Jahr in der Garnison Münster insgesamt 47 Mann, und zwar 24 Mann vom Infanterie-Regiment Nr. 1, 15 Mann vom Infanterie-Regiment Nr. 6 15 Mann und von der in Münster stationierten Kompanie des Infanaterie-Regiments 8 Mann.
Die Folge dieses grassierenden Mißstandes waren unzählige Kartelle gegen die Annahme von Deserteuren, gleichzeitig wurden für die eigenen Deserteure wiederholt sogenannten "General-Pardons" ausgesprochen. Deren ständige Wiederholung spricht aber dafür, das dieses Problem erhalten blieb und deshalb einen grundsätzlichen Charakter hatte.
Um für Stabiliät zu sorgen, förderte man deshalb die Verheiratung der angeworbenen Soldaten, allerdings bedurfte es hierfür einer offiziellen Genehmigung. Ohne eine solche Erlaubnis des Vorgesetzten erfolgte Verlobungen oder Heiraten galten als nichtig. Dies galt auch, wenn die Braut schwanger war. Auf diese rechtliche Folge wiesen mehrere fürstbischöfliche Erlasse hin (1748, 1763 und 1768).
Zu den materiellen Lebensunständen der Soldaten und deren gesellschaftliche Geltung.
Haas-Tenkhoff führt zu diesem Thema das nachfolgende aus: "Die Besoldung war schlecht, ja ungenügend zur Befriedigung der täglichen Bedürfnisse. 1756 betrug das Handgeld für den gemeinen Mann bei der Infanterie 10 Reichstaler, bei der Kavallerie 5 (?) Reichstaler; der monatliche Sold machte einen halben Taler, des Kavalleristen 2 1/3 Taler, die Montur des Infanteristen wurde mit 18 Talern, die des Kavalleristen mit 24 Taler in Rechnung gesetzt. Nicht immer erfolgte zudem die Auszahlung des Soldes pünklich. Deshalb kamen Zechprellereien, Holz- und Gemüsediebstähle von Seiten der Soldateska öfter vor als den Bürgern lieb war. Die Miliz in ihrer bunten Zusammenwürfelung galt geradezu als gemeingefährliches Gesindel und gehörte in der Sprache des Volkes neben den "Packjuden" und dem fahrenden Volk zu den Hauptübeln des Landes".
Anmerkungen zum münsterischen Offizierkorps.
Zur sozialen Stellung des Offizierkorps ist bei Bruno Haas-Teckhoff (Das Fürstbischöflich Münsterische Militär im 18. Jahrhundert, in: Westfalen, 1930, S. 141 ff.) zu lesen:
"So gering die Wertschätzung des gemeinen Soldaten, so hoch war das Ansehen der Offiziere, die , anders noch zu Zeiten Christoph Bernhards von galen, einen eigenen Standen bildeten und nach preußischen Muster eine besondere Standesehre pflegten. In Preußen hatte ja der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. dem Militärstand alle anderen Stände untergeordnet; dort war es so, dass die rangstellung der Beamten nach militärischen Chargen bestimmt wurde. Der Leibmedicus hatte wie der Landrat Kapitäns-, der Steuerrat Leutnantsrang; Konsitorialrat und Archivar wurden als Fähnriche eingeschätzt; der Bibliothekar musste sich gleich dem Hofkonditor mit der Würde des Sergeanten begnügen, während der Hofapotheker gar nur als Musketier zog. Ganz so weit ging die Sonderstellung der Offiziere in Münster nicht; hier genoß die hohe Geistlichkeit, deren Mitglieder im Domkapitel zeitweise Regierungsgewalt ausübten, noch größere Standesehre. In den Hofkalendern rangiert der Klerus vor dem Militär, und es ist bezeichnend, dass kein Landessoldat in Waffen den Domplatz betreten durfte. Immerhin stand das münsterische Offizierkorps, das mindestens zur Hälfte dem Adel angehörte und andererseits aus dem städtischen Patriziat hervorging, den Bürgerkreisen durchaus fern".
Zur Militärseelsorge.
Zur Militärseelsorge ist bei Bruno Haas-Teckhoff (Das Fürstbischöflich Münsterische Militär im 18. Jahrhundert, in: Westfalen, 1930, S. 141 ff.) zu lesen:
"Die Militärseelsorge innerhalb der Garnison Münster wie auch in den anderen Standorten und ebenso im Felde war hauptsächlich dem Orden der Franziskaner-Observanten anvertraut. Genauere Angaben darüber macht P. Berthold Bockholt in seiner Geschichte der Münsterischen Franziskaner-Niederlassung. Bockholt schildert auch einen dramatischen Vorfall von 1729, bei welchem die Franziskaner einem Soldaten das Leben retteten: Ein Deserteur des fürstbischöflichen Heeres, der in Rheine gefasst worden war, wurde unter sicherem Geleit durch die Stadt Münster zur Hinrichtung geführt. Als die Eskorte zum Überwasserkirchhof kam, entwischte der Soldat und sprang in das Portal der Oberservantenkirche, um dort Asyl zu suchen. Zwar wurde er sofort von den Profossen mit Gewalt wieder aus der Kirche herausgezogen und in Ketten und Fußhesseln gelegt. Aber bei dem daraufhin eingeleiteten Kriminalprozess wandte sich der Guardian des Klosters, P. Godefridus Stüve, um Wahrung des Asylrechtes und der kirchlichen Freiheit mit einer Bittschrift an den Generalvikar v. Ketteler als besonderen apostolischen Bevollmächtigten in dieser Angelegenheit; und er bewirkte dass der Schuldige dem Asyl zurückgegeben werden musste".
Münsterische Truppen beim Angriff auf Lüttich (1790).
Der letzte Einsatz münsterischer Truppen sah münsterische Truppen als Teil einer sogenannten Reichsexekutionsarmee zu Gunsten des von seinen Untertanen vertriebenen Lütticher Fürstbischofs im Jahre 1790.
Zum politischen Hintergrund und Verlauf der Exekution gegen Lüttich.
Bei dieser Aktion ging es um die Niederschlagung der Lütticher Revolution, die im August 1789 zeitgleich mit der Französischen Revolution ausgebrochen war.
Im Hochstift Lüttich – einem geistlichen Fürstentum, das wie Münster zum Reich gehörte – rebellierte die Bevölkerung gegen die autoritäre Herrschaft ihres Fürstbischofs Cäsar Konstantin Franz von Hoensbroeck. Inspiriert von den Ereignissen in Paris stürzten die Aufständischen die alte Regierung, setzten demokratische Bürgermeister ein und zwangen den Bischof zur Flucht nach Deutschland. Die Lütticher Radikalen gingen sogar so weit, das Fürstbistum abzuschaffen und eine Republik auszurufen
Das Reichskammergericht in Wetzlar verurteilte die Revolution scharf und ordnete die Wiederherstellung der alten Ordnung an. Da Lüttich im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis lag, wurden die dortigen Fürsten – darunter der Fürstbischof von Münster – beauftragt, Truppen für eine militärische Strafexpedition (Exekution) zu stellen.
Preußen schickte Ende 1789 zunächst eigene Truppen nach Lüttich, zog sich nach gescheiterten Vermittlungsversuchen im Frühjahr 1790 jedoch politisch zurück. Danach machten die Truppen des Reichskreises Ernst. Münster stellte ein beachtliches Kontingent an Infanterieregimentern und Kompanien. Zusammen mit kaiserlich-österreichischen Verbänden rückten die Kreis- und Reichstruppen im Laufe des Jahres 1790 vor und besetzten die Region. Anfang 1791 brach der Widerstand der Lütticher Revolutionsarmee endgültig zusammen, und der geflohene Fürstbischof wurde wieder in sein Amt eingesetzt.
Für das Fürstbistum Münster war dies einer der letzten großen militärischen Auslandseinsätze vor seiner eigenen Auflösung im Zuge der napoleonischen Kriege. Die Kosten für den münsterischen Einmarsch mussten übrigens von den lüttichischen Ständen zurückgezahlt werden.
Zur Zusammensetzung des münsterischen Kontingentes.
Nach den verheerenden Verlusten des Siebenjährigen Krieges hatten die Landstände (die Vertretung von Adel und Klerus) eine drastische Verkleinerung der stehenden Armee erzwungen. Für die Reichsexekution 1790 kratzte das Fürstbistum daher seine verbliebenen Kräfte zusammen:
Den Kern bildeten Abordnungen der verbliebenen münsterischen Regimenter (wie dem Regiment Pleuren, Elverfeldt oder Töller). Da im Frieden viele Kompanien nur eine Rahmenstärke von etwa 50 Mann besaßen, wurden die Einheiten für den Lütticher Marsch durch die Einziehung von Beurlaubten und das Zusammenlegen von Kompanien auf die geforderte Marschstärke gebracht
Münster marschierte nicht allein, sondern stellte den Hauptteil des Kontingents für den Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Zusammen mit kleineren Einheiten aus anderen Territorien des Kreises (wie Jülich-Berg oder Kurköln) bildeten sie eine bunte, militärisch jedoch oft mäßig ausgebildete Truppe.
Da die Truppen der kleineren Reichsstände für eine echte Belagerung kaum reichten, fungierten die Münsteraner operativ eher als Flankensicherung und Besatzungstruppe, während kaiserlich-österreichische Verbände die militärische Hauptlast des eigentlichen Einmarsches im Winter 1790/91 trugen.
Zur Situation des münsterischen Militärs im Jahr 1802.
Am Ende des Fürstbistums war die Armee nochmals erheblich kleiner.
Es existierten zu diesem Zeitpunkt nur noch:
Infanterieregiment von Dincklage Nr. 1
Infanterieregiment von Tönnemann Nr. 7
Dragonerregiment von Nagel Nr. 1
Artillerie.
Für 1802 werden folgende effektive Bestände angegeben:
Truppengattung | effektiver Bestand |
Infanterie | 1.401 |
Dragoner | 328 |
Artillerie | 49 |
zusammen | 1.778 |
Je nach Zählweise werden 1.399 Infanteristen, 326 Dragoner und 47 Artilleristen angegeben. Die Differenz erklärt sich aus der verwendeten Zählweise bzw. dem jeweiligen Bestand.
Bewertungen.
Nach Jutta Nowosadtko (Stehendes Heer im Ständestaat. Das Zusammenleben von Militär- und Zivilbevölkerung im Fürstbistum Münster 1650–1803, 2011) war das münstersche Militär keine „Operettenarmee“. Das ist vermutlich ihre wichtigste militärhistorische These.
Die ältere Forschung hatte das Militär kleiner geistlicher Territorien häufig als militärisch unbedeutend betrachtet. Nowosadtko wendet sich ausdrücklich gegen dieses Bild. Sie zeigt, dass sich das münsterische Heer als moderne Armee seiner Zeit präsentieren konnte und seine militärischen Fähigkeiten auch außerhalb des Hochstifts anerkannt wurden.
Insoweit bedeutete die Reduzierung der Truppenstärke nach 1763 nicht automatisch eine qualitative „Verlotterung“ der Armee. Quantitative Schwäche und militärische Leistungsfähigkeit müssen demnach getrennt betrachtet werden.
Die vorgenannte Autorin beschreibt das Militär nicht als eine Institution, die einer zivilen Stadt gegenübersteht. Vielmehr waren Militär und Gesellschaft eng miteinander verflochten. Das Militär war also kein Fremdkörper in Münster, sondern ein Bestandteil der städtischen Gesellschaft.
Dies These klingt euphemistisch. Das Militär war in der Garnison der Stadt Münster sicherlich ein Wirtschaftsfaktor, denn es generierte Nachfrage. Aber die Einquartierungen bedeuteten für die betroffenen Haushalte eine nicht zu unterschätzende Belastung, ferner resultierte aus den Nebentätigkeiten von Soldaten eine wirtschaftliche Konkurrenz für die vor Ort tätigen Handwerker. Insoweit waren Konflikte vorprogrammiert. Das geringe soziale Prestige der (gemeinen) Soldaten wurde bereits erwähnt. Ein solches Spannungsverhältnis gab es auch in anderen Territorien des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation, auch in den mit Militär belegten Städten in Preußen. Es gibt keine genügenden Anhaltspunkte, warum dies in Münster hätte anders sein sollen.
Das münsterische Offizierkorps am 03.08.1802.
Nachfolgend gezeigt wird eine Rangliste, die das münsterische Offizierkorps am 03.08.1802 auflistet. Entnommen: Westfalen. Mitteilungen des Landesmuseums der Provinz Westfalen. 1930.
Das münsterische Offizierkorps im Jahre 1803. Vorbemerkung.
Zeitgenössische Liste der nicht in den preußischen Dienst übernommenen und der in den preußischen übernommenen Dienst münsterischen Offiziere.
Aus dem Nachlass der Dr. H. K. Junk (+). Der Nachlass wurde vom Verfasser übernommen. Die Liste entstammt ursprünglich dem Archiv v. Boeselager - Höllinghofen (Arnsberg).
Die Liste wurde Herrn dr. H. K. Junk (+) vom Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe am 01.09.1988 zur Verfügung gestellt.
Das münsterische Offizierkorps im Jahre 1803. Liste.
Quellen und Hinweise.
Zur Militär-Akademie Münster wird auf den separaten Beitrag hierzu in diesem Schwerpunkt verwiesen.
Zur Uniformierung des fürstbischöflichen Heeres wird auf den separaten Beitrag hierzu in diesem Schwerpunkt verwiesen.
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